Protest der Wertheimer Prinzessinnen gegen ihre Alimentation durch ihre Brüder 1612 unter dem Reichsvikariat des Pfalzgrafen Johann für den Kreis Schwaben und das Gebiet fränkischen Rechtes, am Montag den 18. alten und 28. neuen Kalenders im Mai erschien der unten bezeichnete Notar bei den Geschwistern, den Gräfinnen Walburgis und Catharina Elisabeth zu Löwenstein in ihrer Hofhaltung in Wertheim, der neue Bau benannt, im Gemach links des Aufgangs in Gegenwart nachbenannter Zeugen. Ihm erklärte Gräfin Walburg: Ihre Brüder Graf Christoff Ludwig, Ludwig (III.), Wolfgang Ernst und Johann Dietrich hätten dem Rentmeister Befehl erteilt, ihnen ein jährliches Deputat von 1000 fl., also jeder 500 fl., auszuzahlen. Dieses ihnen von den Brüdern schon mehrmals angebotene Deputat sei gegen den Willen ihres verstorbenen Vaters und genüge nicht zu einem standesgemäßen Leben. Gleichwohl müßten sie das Deputat annehmen, da ihnen alle andern alimenta abgeschlagen würden, wiewohl sie nicht wüßten, auf wessen Befehl. Deshalb beauftragen sie den Notar unter Darreichung von Gold und Silber, vor dem Zeugen ihren Protestzettel und die Unterschrift einer ihnen vorgeschriebenen Quittung zu verlesen. Die Quittung hatte folgenden Wortlaut: Titel: "Kopie Schreibens von der Quittung, die uns unsere Brüder aufgedrungen haben den 16. Mai anno 1612." Walburga und Catharina Elisabetha zu Löwenstein bescheinigen, daß ihnen aus dem von den Brüdern bewilligten jährlichen Deputat von 1000 fl. vierteljährlich zahlbar vom vergangen Georgi ab durch den Rentmeister Johann Mohr das erste Quartal näml. 250 fl. abgeliefert worden sind. Unterschrift und "beigedrücktes Sekret" Gesch. zu Wertheim, den 15. Mai anno 1612. Unterschrift unter der Quittung: Walburga und Catharina Elisabetha unterzeichnen diese Quittung gezwungen wegen "Abfindung der Unterhaltung", jedoch ohne auf ihre Rechte zu verzichten. Inhalt des Protestationszettels: Sie nehmen das ihnen aufgezwungene Deputat an, protestieren aber dagegen und wahren sich alle Rechte. Die Fräulein beauftragten dann den Notar, obige Quittung und Protestation dem Rentmeister, der bald kommen werde, auszuhändigen. Dieser erklärte aber, der Protest gehe ihn nichts an, er könne das Geld nur auszahlen gegen eine Quittung ohne Clausel. Andernfalls habe er Befehl, das Geld beim Rat zu deponieren. Obwohl nun die Fräulein einwandten, sie wüßten, daß es nicht alles ihrer Brüder Wille wäre, so unbrüderlich mit ihnen zu verfahren, sondern es käm von anderen fremden Leuten, die ihre Rache an ihrer Unschuld suchten, der Rentmeister könne ja auf keinen Befehl verweisen, blieb dieser bei seiner Weigerung und erklärte, er müßte um eine schriftliche Bescheinigung nach Frankfurt schreiben. Nach längerer Verhandlung unterzeichneten die Fräulein ohne Klausel die Quittung klagend und mit dem Ausruf: "O daß Gott erbarme!" Die Gräfinnen ließen das Geld durch Niclaus Wolff, den einen Zeugen, in Empfang nehmen. Dieser war der jüngere Bürgermeister, und neben ihm war Jürgen Sebastian Wacker, Apotheker, beide Bürger und des Rats zu Wertheim. Der Rentmeister nahm das Angebot einer Protokollkopie für seine Herren an. Der Notar Kitting fertigt das Protokoll hierüber auf 4 Pergamentblättern an einer bunten Seidenschnur durchzogen, und drückt in die Kapsel sein Siegel; er unterzeichnet auch die Urkunde und setzt sein Notariatszeichen bei.