Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Jost von Venningen, ehemaliger Deutschmeister, vor einiger Zeit von der Stadt Speyer "umb ein straffe gegen sinen knechten" vorgenommen und beklagt worden war. Der Pfalzgraf hatte auf Josts Ersuchen seine Räte Swicker von Sickingen, Ritter, (+) und Hans von Gemmingen d. A. nach Speyer geschickt, um die Angelegenheit zu schlichten. Jost hatte sich dabei gegenüber Swicker verpflichtet, dem Pfalzgrafen den Entscheid anheimzustellen und seinen Spruch anzunehmen. Nachdem Jost ihn nunmehr unterrichtet hat, dass er die Stadt vielfach um Vorgehen in der Angelegenheit ersucht hat, Tage mit ihr erfolgt sind und er den ergangenen Verpflichtungen nicht habe Folge leisten können, sagt der Pfalzgraf ihn auf seine Bitten von seinen Verpflichtungen quitt und ledig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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