Die fürstlich Fürstenbergische Domanialkanzlei beschließt auf Ansuchen des Oberamtsgerichtsaktuars Moritz Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] vom 25. Oktober 1846 wegen einer Bereinigung der Beschreibung der Lehengüter, die dessen in Paris weilender Vetter Hieronimus Eitel Schad von Mittelbiberach vom Haus Fürstenberg [abgegangene Burg bei Hüfingen/Schwarzwald-Baar-Kreis] in Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] zu Mannlehen trägt: Der jüngste Lehenbrief vom 11. Juni 1838 soll sich gemäß dem Ansuchen auf sämtliche Schadschen Lehen nach der letzten Beschreibung vom 25. Oktober 1846 beziehen.