Kaiser Ludwig erklärt, er habe zugunsten des Abts zu Weingarten und seines Klosters die Verpfändung der Steuer zu Weingarten und der Vogtrechte zu Oppeltshofen und Albertshofen an den verstorbenen Landvogt Friedrich Humpis und dessen Erben aufgehoben. Er gebietet Heinrich von Schwenningen, seinem Landvogt in Oberschwaben, und dessen Nachfolgern sowie Ammann, Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Ravensburg, Abt und Kloster vor der Witwe des Humpis, dessen Erben und allen anderen zu schützen und nicht zu gestatten, dass sie jemand deshalb beschwere oder angreife.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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