Augustinus aus 'Geisselouch, eine Meile von Mühldorf gelegen', wegen mehrerer Diebstähle im Turm zu Wildbad gef. und nach ksl. Recht der Todesstrafe durch Erhängen verfallen, jedoch auf vielfältige Fürbitten begnadigt, freigel. und vor die Wahl gestellt, entweder 'das Recht' zu nehmen oder in seine Heimat nach Bayern zurückzukehren, zuvor aber 3 Stunden im Halseisen zu stehen, entscheidet sich für die letztere Strafe, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem kürzesten Wege das Fürstentum Württemberg zu ver lassen und nach Bayern zu ziehen, auch zeitlebens nicht mehr zurückzukommen, und schwört U. Der A. hatte dem Hans Trutz, wohnhaft zu 'Byhel, dem Dorf' (vermutlich Bühl), des Nachts aus seinem Haus eine Hose und einige Ellen Zwilch, dem Knecht desselben ein Hemd und dem Michel Remer, Bäcker zu Rastatt, etwa 1 fl gestohlen.