Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in langwierigen Streitigkeiten zwischen Eberhard von Gemmingen dem Alten und dessen Söhnen Eberhard, Hans und Reinhard mit seinen Räten Folgendes: [1.] Hans erhält Ittlingen (Erklingen/Uklingen) mit Zugehörde, wie es sein Vater und sein Bruder Reinhard bisher gehabt haben. Eberhard bleibt bei seinem Teil zu Gochsen (Goßheim). Reinhard soll Gemmingen, Stebbach (Stetbach) und Bockschaft mit Zugehörde haben, den Teil zu Goßheim, den bislang Hans besessen hatte, und den Teil zu Widdern (Wydern), den Hans von seinem Vater für 200 Gulden inngehabt hatte. Reinhard übernimmt damit auch alle Schulden seines Vaters. [2.] Reinhard versorgt den Vater und die Mutter Barbara [von Neipperg] zu deren Lebzeiten mit 700 Hauptgeld und 70 Gulden jährlicher Gülte. Sollte einer von beiden sterben, erhält der überlebende Partner nur noch 40 Gulden. Nach beider Tod ist dieses Leibgeding abgestellt. Sollten die Eltern bei Reinhard bleiben, soll Reinhard die 700 Gulden für sich und seine Erben behalten und seinen Geschwistern davon nichts zu geben haben. Wenn die Eltern oder einer von beiden sich anderswo aufhalten, soll ihnen Reinhard die 70 Gulden zukommen lassen. Sollten sich die Eltern an unterschiedliche Orte begeben, erhält jeder Elternteil 35 Gulden jährlich. Nach ihrem Tod verbleibt das Hauptgeld bei Reinhard. [3.] Nutzungen, die Hans von seinem Teil zu Gochsen und zu Widdern für dieses Jahr und bis Kathedra Petri [= 22.2.1480] erhält, sollen ihm zustehen. Am nächsten Tag sollen Hans und Peter sich gegenseitig Ittlingen, Gochsen und Widdern mit allen zugehörigen Schriftstücken übergeben. Bis dahin dürfen sie nichts veräußern. [4.] Eberhards des Alten Sohn Wiprecht, der Kanoniker zu Wimpfen im Tal ist und seine Pfründe derzeit noch nicht gänzlich hat, soll von Reinhard 100 Gulden erhalten. [5.] Wenn Eberhard d. A. und seine Frau bei Reinhard verbleiben, sollen sie ihre fahrende Habe behalten, andernfalls erhält Reinhard eine Hälfte und die Eltern die andere Hälfte. [6.] Bei der Entscheidung waren als pfalzgräfliche Räte zugegen: der Kanzler Bischof Reinhard von Worms; Thomas Dornberg von Memmingen; Doktor Hans von Gemmingen zu Guttenberg; Dieter von Handschuhsheim; Philipp Kämmerer von Dalberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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