Bartlin Schnyder, seßhaft zu Degerloch, zu Stuttgart gef., weil er wider ausgegangene herzogliche Mandate und Befehle Werbehandgeld angenommen und in fremde Kriegsdienste einzutreten zugesagt hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten für diesmal mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung zu stellen und nicht zu fliehen, auch ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herrn zuzuziehen, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt eidlich, diese Artikel zu halten, und schwört U. - Bürgen mit 50 fl: Matthäus Gohel, Schultheiß zu Degerloch, Hans Schnyder, Hans Seitz, Hans Erer und Hans Bissinger, letztereseßhaft zu Neilingen [Kr. Esslingen].