Peter Zymberlin, Bürger zu Ulm, beurkundet, dass er von Propst Ulrich (Strobel, gen. Mayer) und dem Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen ein nach Anstößern näher bezeichnetes Haus samt Hofreite und weiterem Zubehör in der Liebenseelengasse in Ulm als Zinslehen empfangen bzw. gepachtet hat. Den bisher schon auf gen. Liegenschaft lastenden Erdzins von 32 Würzburger Pfennigen und einem Weihnachtshuhn soll Zymberlin übernehmen, darüber hinaus muss er jeweils zur Hälfte auf St. Johann zur Sonnenwende und Weihnachten eine jährliche Pacht von 2 1/2 fl rh entrichten. Als Handlohn hat er dem Propst 20 fl rh bar bezahlen müssen. Der Aussteller verspricht stets pünktliche und vollständige Verzinsung und verspricht zugleich, das Gotteshaus künftig gegen alle denkbaren, das Zinsgut betreffenden Ansprüche oder Forderungen zu vertreten und schadlos zu halten. Die Parteien haben außerdem vereinbart, dass frühestens zwei Jahre nach Datum dieses Briefs Zymberlin oder der dann aktuelle Inhaber der Liegenschaft den jährlichen Zins ganz oder in Teilen abzulösen befugt ist, wobei als Ablösesumme das Zwanzigfache des jährlichen Zinses festgesetzt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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