(Joachim Friedrich, Kurfürst von Brandenburg)
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H 236, U Nr. 49 (Benutzungsort: Wernigerode)
H 236 (Benutzungsort: Wernigerode) Gutsarchiv Tylsen
Gutsarchiv Tylsen >> 01. Urkunden
1598 Jun. 5
Gutsarchiv Tylsen
Urkunden
Inhalt: Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg belehnt nach dem Tod seines Vaters Johann Georg von Brandenburg Jakob Winsen und seine Mannlehenserben mit den Dörfern und Gütern Birkenwerder ("Berckenwerder"), Hermsdorf ("Hermstorff"), Hohen Neundorf ("Hohen Niendorf") und Borgsdorf ("Bodegstorff") sowie mit der wüsten Feldmark Bergkholze und allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie sie seine Voreltern von den Grafen von Ruppin 1504 erkauft haben. Gleichzeitig verleiht der Aussteller seinem geheimen Kammerrat Köppen und dessen männlichen Erben die oben genannten Güter für den Fall, dass der Mannesstamm der Familie von Jakob Winsen aussterben sollte. In diesem Fall behält sich der Kurfürst jedoch das Recht auf die Jagd des hohen Wildes vor.
Ort: Cölln
Ort: Cölln
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:24 MESZ