Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 2. Mai 1713, wonach ein Vergleich zwischen den beiden Parteien vom 11. Juli 1707 rechtskräftig sei, da von Leerodt durch die angenommene und am 3. Sept. 1707 quittierte Zahlung von 2200 Rtlr. den Vergleich ratifiziert habe. Der Appellant behauptet, der Vergleich sei nie ratifiziert worden, weil er die Geldzahlung erhalten habe, bevor er den Vergleichsvertrag habe einsehen können. Hintergrund des Prozesses ist die Schuldforderung des Appellanten von 9656 Rtlr. bis zum Abschluß des Vergleichs gegen den Appellaten als Erben des Schuldners Johann von Oberheid (Overheid) namens seiner Gattin Maria Stephane von Oberheid. Die Schulden belasteten den Schwalmer Hof zu Wanlo in der Herrschaft Wickrath (Kr. Grevenbroich), den von Oberheid innehatte. Der Appellant klagt auf Bezahlung der noch ausstehenden Schuldforderung. Vor der 1. Instanz hatte er eine Liquidations- und Immissionsklage erhoben.
Vollständigen Titel anzeigen
Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 2. Mai 1713, wonach ein Vergleich zwischen den beiden Parteien vom 11. Juli 1707 rechtskräftig sei, da von Leerodt durch die angenommene und am 3. Sept. 1707 quittierte Zahlung von 2200 Rtlr. den Vergleich ratifiziert habe. Der Appellant behauptet, der Vergleich sei nie ratifiziert worden, weil er die Geldzahlung erhalten habe, bevor er den Vergleichsvertrag habe einsehen können. Hintergrund des Prozesses ist die Schuldforderung des Appellanten von 9656 Rtlr. bis zum Abschluß des Vergleichs gegen den Appellaten als Erben des Schuldners Johann von Oberheid (Overheid) namens seiner Gattin Maria Stephane von Oberheid. Die Schulden belasteten den Schwalmer Hof zu Wanlo in der Herrschaft Wickrath (Kr. Grevenbroich), den von Oberheid innehatte. Der Appellant klagt auf Bezahlung der noch ausstehenden Schuldforderung. Vor der 1. Instanz hatte er eine Liquidations- und Immissionsklage erhoben.
AA 0627, 3346 - L 215/678
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1714 - 1729 (1683 - 1727)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr Johann Arnold Emund von Leerodt, kurfürstl. Geheimer Rat, Kämmerer und Amtmann des Amts Monheim (Rhein- Wupper-Kr.), seit 1727 die Vormünder für seine unmündigen Kinder und die volljährigen Grafen von Leerodt, (Kl.) Beklagter: Johann Winand von Wolffen zum Spich bzw. seine von ihm getrennt lebende Gattin Maria Stephane von Oberheid (Overheid), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Cornelius Lindheimer 1713 - Subst.: Dr. Ludowicus Ernestus Hert - Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1727 - Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1713 - Subst.: Lic. Johann Melchior Deuren - Dr. Johann Rudolph Sachs 1727 - Subst.: Dr. G. M. Hofmann Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt zu Wickrath - 2. Jül.-berg. Geheimer Rat (Präsident, Kanzler, Räte und Hofgerichtskommissare) zu Düsseldorf 1706 - 1713 - 3. RKG 1714 - 1729 (1683 - 1727) Beweismittel: Schuldenrechnungen (Q 7, 12). Vergleichskonzept von 1707 (Q 8). Vergleichs- und Transaktionsvertrag von 1707 (Q 9). Obligationen von 1683 (II 45-50) und 1692 (II 54-59). Ehevertrag von 1706 zwischen Johann Winand Friedrich von Wolffen, Herrn des Hauses Broich zum Spich, Sohn des Wilhelm von Wolffen und der Anna Gertrud von Goltstein, und Maria Stephane Mechtild Sophie von Oberheid zu Wanlo, Tochter des Johann von Oberheid zu Wiedenfeld und der Anna Margaretha von Ingenhoven zu Baerl (II 98- 100). Beschreibung: 2 Bde., 6,5 cm; Bd. I: 3 cm, 84 Bl. lose, Q 1 - 25, 27 - 35; Bd. II: 3,5 cm, 224 Bl., gebunden, Q 26 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:51 MESZ