Balthas Kryser, B. zu Kirchheim, wegen Leichtsinns, Verschwendung und Vernachlässigung seines Handwerks zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, daß er sich künftig wohl verhält, jegliches Spiel meidet, kein Wirtshaus betritt, außer an Feiertagen, an denen ihm eine mäßige Zeche erlaubt wird, verspricht dies alles zu halten und schwört U.