Mainz, 1625.02.02. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen Gerhard Reitz, nachgelassenen Sohn des Hermann Reitz, und Katharina, nachgelassener Tochter des B. und Schreiners Jakob Rau: Er bringt in die Ehe seine großväterliche und väterliche Nahrung, sie ihre elterliche Nahrung. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 500 fl. aus seiner Nahrung; stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 400 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Der Stiefvater Paul Kuner (?), Walther Weicker, Emanuel Schmidt, Dietrich Volk; 2) für sie: Hans Grieß und Johann Sprenkel, Vormünder, sodann Georg Cuno, Sattler.

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