Hintergrund des Prozesses ist die Schuldforderung der Klägerin von 478 Florenen, 3 1/2 Albus zuzüglich Zinsen gegen einen Dr. Wolgard, gebürtig aus Blumenthal in der Eifel (Kr. Schleiden). Diese Summe ergibt sich aus den Kosten für Verzehr und Logis in den Jahren 1720 - 1723, als Dr. Wolgard bei der Klägerin wohnte. Der verst. Ehemann der Klägerin hat Dr. Wolgard wegen Zechprellerei vor dem Stadtgericht Maastricht, seinem neuen Aufenthaltsort, verklagt und dort ein Urteil erhalten, daß Dr. Wolgard ihm 1144 Florenen, 16 1/2 Stüber nach Maastrichter Währung schuldete. Er hat sich anschließend an die Kanzlei des Grafen zu der Mark und Schleiden zu Schleiden mit der Bitte um Arrest auf die Hinterlassenschaft der verst. Mutter seines Schuldners zu Blumenthal gewandt. Ein Dr. med. Wolgard zu Blumenthal erhob dagegen jedoch die Einrede, daß die Erbschaft noch nicht geteilt worden sei. Daraufhin klagt die Witwe Gerlach vor dem RKG auf Justizvollstreckung durch den Grafen zu der Mark und Schleiden.
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Hintergrund des Prozesses ist die Schuldforderung der Klägerin von 478 Florenen, 3 1/2 Albus zuzüglich Zinsen gegen einen Dr. Wolgard, gebürtig aus Blumenthal in der Eifel (Kr. Schleiden). Diese Summe ergibt sich aus den Kosten für Verzehr und Logis in den Jahren 1720 - 1723, als Dr. Wolgard bei der Klägerin wohnte. Der verst. Ehemann der Klägerin hat Dr. Wolgard wegen Zechprellerei vor dem Stadtgericht Maastricht, seinem neuen Aufenthaltsort, verklagt und dort ein Urteil erhalten, daß Dr. Wolgard ihm 1144 Florenen, 16 1/2 Stüber nach Maastrichter Währung schuldete. Er hat sich anschließend an die Kanzlei des Grafen zu der Mark und Schleiden zu Schleiden mit der Bitte um Arrest auf die Hinterlassenschaft der verst. Mutter seines Schuldners zu Blumenthal gewandt. Ein Dr. med. Wolgard zu Blumenthal erhob dagegen jedoch die Einrede, daß die Erbschaft noch nicht geteilt worden sei. Daraufhin klagt die Witwe Gerlach vor dem RKG auf Justizvollstreckung durch den Grafen zu der Mark und Schleiden.
AA 0627, 1967 - G 351/1153
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1743 - 1747 (1720 - 1748)
Enthaeltvermerke: Kläger: Maria Christina Frech, Witwe des Wilhelm Ludwig Gerlach, Kaufhändlers und Weinwirts zu Wetzlar Beklagter: Graf zu der Mark und Schleiden zu Schleiden Prokuratoren (Kl.): Lic. Franz Christoph Bolles 1743 - Subst.: Lic. Gotthard Johann Hert Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Paul Besserer 1740 - Subst.: Lic. Johann Werner Prozeßart: Mandati de administranda et non protrahenda iustitia cum clausula Instanzen: RKG 1743 - 1747 (1720 - 1748) Beweismittel: Rechnung über die Kosten für Speise, Trank, Logiment, Feuer und Holz 1720-1723 (Q 5). Auszug aus der „Rolle van den Laegen Gerechte“ der Stadt Maastricht (NL) von 1725 (Q 7). Endrechnung (Q 8). Hauptrechnung (Q 9). Insinuationsgebühren (Q 19). RKG-(Bei-)Urteil vom 6. Sept. 1743 (Prot.). Beschreibung: 2,5 cm, 138 Bl., lose; Q 1 - 9, 12 - 25, es fehlen Q 10*, Q 11* und Q 26, 5 Beilagen prod. 1. und 30. April 1748.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:35 MESZ