Hintergrund des Prozesses ist die Schuldforderung der Klägerin von 478 Florenen, 3 1/2 Albus zuzüglich Zinsen gegen einen Dr. Wolgard, gebürtig aus Blumenthal in der Eifel (Kr. Schleiden). Diese Summe ergibt sich aus den Kosten für Verzehr und Logis in den Jahren 1720 - 1723, als Dr. Wolgard bei der Klägerin wohnte. Der verst. Ehemann der Klägerin hat Dr. Wolgard wegen Zechprellerei vor dem Stadtgericht Maastricht, seinem neuen Aufenthaltsort, verklagt und dort ein Urteil erhalten, daß Dr. Wolgard ihm 1144 Florenen, 16 1/2 Stüber nach Maastrichter Währung schuldete. Er hat sich anschließend an die Kanzlei des Grafen zu der Mark und Schleiden zu Schleiden mit der Bitte um Arrest auf die Hinterlassenschaft der verst. Mutter seines Schuldners zu Blumenthal gewandt. Ein Dr. med. Wolgard zu Blumenthal erhob dagegen jedoch die Einrede, daß die Erbschaft noch nicht geteilt worden sei. Daraufhin klagt die Witwe Gerlach vor dem RKG auf Justizvollstreckung durch den Grafen zu der Mark und Schleiden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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