Philipp Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, belehnt seinen Haushofmeister Johann von Klingelbach mit den durch Tod des Hans Kaspar von Büches (Buchis) heimgefallenen Lehen und erlaubt ihm, einen dazu gehörigen freien Burgsitz zu Burgschwalbach, der verfallen ist und dessen Wiederaufbau die Kosten nicht lohnt, an Philipp Rode zu verkaufen. Die Kaufsumme von 210 Taler (zu je 31 Albus) soll Johann ihm auf Güter bei Rheinfels anlegen und davon sein Burgmann zu Rheinfels sein. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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