Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Pfaffenlapp zu Still (Pfaffenlap zü Stille) zu seinem Diener bestallt und in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen anderen Dienern und Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Jakob der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Dafür soll Jakob dem Pfalzgrafen in üblicher Rüstung dienen und zu allen Geschäften aufwarten, wenn er darum ersucht wird. Im Dienst soll er Futter, Mahl und Beschläge wie seine Genossen sowie jährlich ein Hofkleid erhalten. Jakob hat Treue, Huld und gehorsamen Dienst geschworen. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll nach Gewohnheit des Hofes verfahren werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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