Anspruch auf 5000 Rtlr. aufgrund eines Heiratsvertrages und Vollziehung eines Urteils des jül.-berg. Hofrats in Düsseldorf von 1697. Zur Vorgeschichte s. o. RKG 4132 (N 435/1187). Johann Goswin Nickel hatte 1654 seinem Vetter Tilman Nickel 10000 Rtlr. geschenkt, die nach seinem Tod seine Erben auszahlen sollten. Nach seinem Tod heiratete seine Witwe Adelheit, geb. Stückger (Stuckers) gen. Hochstetter, Johann Wilhelm von Fürth, der die Güter zu Koslar gegen die Ansprüche Tilman Nickels in Besitz nahm. Darüber entwickelten sich verschiedene Prozesse. Am 13. April 1688 wurde in Düsseldorf entschieden, daß die „haeredes ab intestato“ allein die Immobilarerben des Goswin Nickel sein sollten, von Fürth aber bis zur Befriedigung seines Anspruches auf 5000 Rtlr. aus seinem Heiratsvertrag ein „ius retentionis“ auf die Güter haben sollte.
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Anspruch auf 5000 Rtlr. aufgrund eines Heiratsvertrages und Vollziehung eines Urteils des jül.-berg. Hofrats in Düsseldorf von 1697. Zur Vorgeschichte s. o. RKG 4132 (N 435/1187). Johann Goswin Nickel hatte 1654 seinem Vetter Tilman Nickel 10000 Rtlr. geschenkt, die nach seinem Tod seine Erben auszahlen sollten. Nach seinem Tod heiratete seine Witwe Adelheit, geb. Stückger (Stuckers) gen. Hochstetter, Johann Wilhelm von Fürth, der die Güter zu Koslar gegen die Ansprüche Tilman Nickels in Besitz nahm. Darüber entwickelten sich verschiedene Prozesse. Am 13. April 1688 wurde in Düsseldorf entschieden, daß die „haeredes ab intestato“ allein die Immobilarerben des Goswin Nickel sein sollten, von Fürth aber bis zur Befriedigung seines Anspruches auf 5000 Rtlr. aus seinem Heiratsvertrag ein „ius retentionis“ auf die Güter haben sollte.
AA 0627, 4136 - N 439/1191
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1736 - 1741 (1654 - 1738)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erbgenahmen Nickel und Quernheim Beklagter: Erbgenahmen Nickel zu Pissenheim (Hzm. Jülich, Amt Nideggen) Prokuratoren (Kl..): Lic. Anselm Franz Spoenla (1736) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1738 - Subst.: Lic. Ambros Joseph Stephani Prozeßart: Mandati de non contraveniendo emanatae ac infirmatae temporali inhibitioni sine clausula item mandati de manutenendo in possessorio per varia judicata de anno 1683 13 Aprilis et 1697 21 Augusti dudum in rem judicatam prolapsa adepto, nec non cassando sententias contra possessorium adeptum de 1. Septembris 1734 et 21. Januarii anni currentis nulliter prolatas cum clausula Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat Düsseldorf - 2. RKG 1736 - 1741 (1654 - 1738) Beweismittel: Schenkung des Johann Goswin Nickel von und zu Koslar, fürstl. pfalz-neuburg. Statthalter, Vogtmajor zu Aachen und Erbschultheiß zu Koslar, über 10000 Rtlr. für seinen Vetter Tilman Nickel, Burggrafen zu Heimbach, mit Einverständnis seiner drei geistlichen Schwestern Margaretha, Helena und Anna Maria 25. Nov. 1654 (Q 13). Vergleiche zwischen Johann Goswin Nickel und Tilman Nickel über die Zahlung von 10700 Rtlr. 23. Dez. 1656 und 12. Mai 1666 (Q 14 und Q 16). Obligation des Johann Goswin Nickel über 700 Rtlr. 22. Dez. 1656 (Q 15). Auszug aus dem Ehevertrag des Tilman Nickel und der Catharina Heisters 7. Feb. 1655 (Q 17). Düsseldorfer Urteil in Sachen Johann Custodis und Konsorten ./. Tilman Nickel und Johann Wilhelm von Fürth bzw. der beiden Letztgenannten gegeneinander 13. April 1688 (Q 18). Düsseldorfer Urteil in Sachen Tilman Nickel modo dessen Erben ./. Johann Wilhelm von Fürth 21. Aug. 1697 (Q 20). Beschreibung: 3 cm, 127 Bl., lose; Q 1 - 47 außer Q 8*, Q 1 (Vollmacht für Lic. Spoenla) fehlt. Vgl. RKG 1830 (F 601/2522), RKG 1831 (F 602/2523), RKG 1836 (F 607/2528) und StA Aachen RKG (F 600/2520) und (N 432/1183). Lit.: Frh. H. A. von Fürth, Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, Bd. 2, Abt. 2, Bonn 1882, S. 167f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:41 MESZ