Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten des Hofgerichts, dass in den Streitigkeiten zwischen Friedrich von Fleckenstein, Ritter, und Reinhard von Windeck, keine Seite an der Ehre verletzt worden ist und sie miteinander geschlichtet sind. Friedrich hatte sich beklagt, dass Reinhard in der Zeit des Heidelberger Turniers ihn an der Ehre gekränkt habe mit der Behauptung, dass er seinen Vater und Bruder ohne Fehde und Feindschaft bekämpft und niedergeworfen habe.