Besitzstreit. Die Appellanten protestieren gegen Bescheide der Äbtissin, durch die ihnen untersagt wurde, sich weiterhin Besitzrechte am Bertelings Gut bei Haus Dyck (Kirchspiel Kray, Stift Essen) anzumaßen, und dem Pächter verboten wurde, ihnen weiterhin die Pacht zu liefern. Die Äbtissin sah das Gut als kaduk an und hatte es der Frau des Heinrich Wasserführer, Rentmeister zu Styrum, als Dos gegeben. Die Appellanten dagegen beanspruchen es als Familienbesitz. Sie werfen der Äbtissin vor, solange der Rechtscharakter des Gutes nicht entschieden sei, mit derartigen Bescheiden als Richter in eigener Sache aufzutreten. Die Appellanten erhoben mehrfach Attentatsvorwurf, nachdem zur Durchsetzung der Bescheide - trotz eingelegter Appellation - Vieh gepfändet, und ihr Pächter zur Lieferung der Pachtleistungen an Wasserführer gezwungen worden war. Am 26. März 1628 erließ das RKG Compulsoriales gegen die Appellatin. Die danach eingereichten Schriften der Appellanten, vorwiegend Beschwerden wegen weiterer Attentate, wurden nicht mehr quadranguliert und protokolliert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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