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Enthält u. a.: Versorgung der Justizvollzugsanstalten mit Holz.- Durchführung von Tischlerarbeiten.- Beschaffung von Spinnstoffen.- Maschinelle Einrichtungen und Umfang der Anstaltstischlerei.- Herstellung von Bekleidung.- Aufstellung der vorhandenen Druckereimaschinen.- Beschäftigte Gefangene in der Druckerei.- Beschaffung von Knöpfen und Maschinen.- Bestellrechte für Bleche und Blecherzeugnisse aus Eisen und Stahl.- Herstellung von Vordrucken.
Enthält auch: Bereitstellung von Gefangenen für Holzschlagsarbeiten.- Lohnausfall bei Fliegeralarm.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).