Vor dem Gericht zu Gerstheim verkauft Jean Henck, wohnhaft in dem Gässlein genannt Stein Gässel, Bürger zu Gerstheim, mit Zustimmung seiner Gattin Appollonia, seinem Mitbürger Christmann Kopf um 12 Livres tourn., deren Erhalt er quittiert, ein Stück Feld zu Gerstheim, einerseits zwischen dem Haus des Verkäufers und des Käufers und dem Steingässlein (ruelle des pierres) gelegen, andererseits gegen die Ill an den Verkäufer, gegen Rhein auf die Steingasse stoßend, eigen und unbelastet. Zeugen: Jean George Fischer, Vogt (prevost), und Ulrich Kurtzler, Bürger daselbst. S.: Gericht Gerstheim U.: R. Freiermut, Gerichtsschreiber (Greffier) Or. Perg. franz. S. ab

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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