Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verschreibt der Kirche zu Lampertheim jährlich zu Fastnacht 8 Gulden Zins von seinem Teil der Bede zu Lampertheim, nachdem der Aussteller das vormals der Kirche gehörige Fischwasser im Krähenbruch (krewen bruch) hinter dem Lorscher Wald in Besitz genommen hat, um einen See daraus zu machen. Der Kurfürst behält sich vor, die Verschreibung für ungültig zu erklären und die Gülte wieder auf das Fischwasser anzuweisen, sollte er sich anders entscheiden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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