Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen dem Ritter Georg (Jorgen) von Vellberg dem Jüngeren einer- und Bürgermeister, Rat und Bürger zu Hall andererseits wegen einer leibeigenen Frau Georgs, die zu Hall gefangen genommen wurde, weswegen er einen Schmied sowie einen Bauer (buwer) zu Bubenorbis sowie andere denen von Hall Verbundenen bei "Bonhart" gefangen und nach Ebersberg gemahnt hat. Die Gefangenen beider Seiten wurden nun ledig gesagt und die Angelegenheit dem Pfalzgrafen und seinen Räten überstellt, die entscheiden: Beide Parteien und mit ihnen zusammenhängende Personen sind in allen Handlungen, die sich aus der Sache ergeben haben, geschlichtet und nicht zur noch ausstehender Zahlung von Atzung, Kosten oder Schadensersatz verpflichtet.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen dem Ritter Georg (Jorgen) von Vellberg dem Jüngeren einer- und Bürgermeister, Rat und Bürger zu Hall andererseits wegen einer leibeigenen Frau Georgs, die zu Hall gefangen genommen wurde, weswegen er einen Schmied sowie einen Bauer (buwer) zu Bubenorbis sowie andere denen von Hall Verbundenen bei "Bonhart" gefangen und nach Ebersberg gemahnt hat. Die Gefangenen beider Seiten wurden nun ledig gesagt und die Angelegenheit dem Pfalzgrafen und seinen Räten überstellt, die entscheiden: Beide Parteien und mit ihnen zusammenhängende Personen sind in allen Handlungen, die sich aus der Sache ergeben haben, geschlichtet und nicht zur noch ausstehender Zahlung von Atzung, Kosten oder Schadensersatz verpflichtet.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 261
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 November 2 (uff aller selen tag)
fol. 336r-336v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Die Identifikation von Bonhart ist ungewiss. Möglicherweise handelt es sich um eine Verschreibung Honhardt. Kopfregest: "Entscheit zuschen Jorgen von Welberg ritter dem jungen und burgermeister ratt und burgern zu Hall".
Vellberg, Georg (Jörg), d. J. von; Ritter, erw. 1484, 1485
Bubenorbis : Mainhardt SHA
Ebersberg : Auenwald WN
Honhardt : Frankenhardt SHA
Schwäbisch Hall SHA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:15 MESZ
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