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Johann Ludwig [Friedrich] von Liebenstein, badischer Geheimer Rat und Landvogt in Emmendingen, und sein Sohn Ludwig [August Friedrich] von Liebenstein, bisheriger badischer Hofgerichtsrat, in Mannheim, treffen unter Mitwirkung des badischen Regierungsrats zu Freiburg von Baur folgende Vereinbarung: Johann Ludwig gibt seinem Sohn wegen dessen Ausgaben zum Dienstantritt als Kreisrat in Miltenberg - laut großhzgl. Edikt vom 31. Dez. 1809 - 1500 fl; es folgt Näheres zur Auszahlung. Dafür verzichtet Ludwig auf die bisherigen jährlichen Unterstützungszahlungen. Die Töchter bzw. Schwestern, Fräulein Charlotte und Fräulein Amalie von Liebenstein, erhalten ausgleichend ebenfalls je 1500 fl vom Vater. Das laut Familienrezess vom 4. Juli 1788 dem Sohn Ludwig zustehende Fideikommisskapital von 25 000 fl und die ungleich höheren Kosten für seine Ausbildung benachteiligen die Schwestern; der Vater kündigt deshalb ausgleichende testamentarische Dispositionen an; der Sohn anerkennt die Billigkeit dieses Vorhabens. Ankündigung dreier Unterschriften

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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