Jakobus, Bischof von Konstanz, verleiht dem Abt Joachim von Kloster Rot auf dessen Bitten das Recht, die Pfarreien zu Haisterkirch und Kirchberg mit Ordensgeistlichen des Klosters zu besetzen, die vom Bischof bestätigt sind, und die dann nicht den ersten Fruchtzehnten nach Konstanz bezahlen müssen, sondern für die der Abt zur Osterzeit 13 fl (7 1/2 für Haisterkirch und 5 1/2 für Kirchberg) zu entrichten hat. Werden die Pfarreien aber wieder von Säkulargeistlichen verwaltet, so soll es wie bisher gehalten werden, daß sie dem Bischof vorzustellen sind, von ihm investiert werden und ihm den 1. Fruchtzehnten zu entrichten haben in Höhe von 100 fl für Haisterkirch und 60 fl für Kirchberg. Besiegelt mit dem Vikariatssiegel, unterschrieben von Generalvikar Johann Hausmann. Schreiber Georg á Pflaumer. Orig. Perg., dabei Kop. Pap., 1 S. in Holzkapsel anh., ausgebrochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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