Balthasar Stähelin in der Gutach, bereits früher wegen etlicher "ungeschickter Wort und Handlung" vor dem Gericht zu Gutach in Hornberg gef. und gegen Urfehde freigel., nun erneut ins Gefängnis gekommen, weil er ausgestreut hat, heimlich ausgebrochen zu sein, jedoch auf Fürbitte wiederum freigel., schwört U.. Ferner verspricht er, bis Georgii im Amt Hornberg zu bleiben, um bis dahin ein Verfahren wegen eventuellen Bruchs der ersten Urfehde abzuwarten, und verpfändet zur Sicherheit hierfür seinen Hof mit allem Zubehör; wenn er aber bis Georgii von den Amtleuten nicht verklagt wird, so soll die Verschreibung des Hofes gelöscht sein und nur die Urfehde weiterhin gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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