Spruchbrief von Heinrich von Gumpenberg, als Obmann, und 4. Spruchleuten, namentlich H. Cunrad von Hirnheim, H. Seyfrid der Marschall von Boxberg, Ulrich Spalter, genannt der Schulmeister, Burger zu Memmingen zwischen Bischof Burkand, und der Stadt. 1. Soll der Bischof zugeben, daß die Stadt das Ungeld nehme, wie bißher, so lang er lebe. 2. Wegen des Burggrafen Amts soll es bey dem alten bleiben. 3. desgleichen pto. des Mayerhofs. 4. Wegen der abgeprochenen Pfalz, und Münz soll die Stadt dem Bischof nichts schuldig seyn, doch solle Ihme Grund, und Baden mit allen Ehnhafften bleibem, daßer wider nach Belieben darauf bauen könne. 5. der Bischof hingegen solle auch der Stadt nichts schuldig seyn, wegen des Nahms /Raub/ zu Füßen den Bauren geschehen, und welche dißfalls in der Stadt Achtbuch geschrieben worden, sollen ausgethan werden. 6./ Wegen des Gartens zu St. Ulrich worauf Häuser gebauet, und daraus Zinslehen gemacht worden, soll es also bleiben, und gehalten werden, wie die von dem Abbt zu St. Ulrich darüber gegebene Briefe sagen, und sollen die Burger, welche diese Hofstätte inne haben, wann sie solche verkauffen wollen, dem Abbt, und Convent zu erst anbiethen. 7/ Welche von dem Capitul, und Pfaffheit das Burgerrecht aufgeben wollte, sollen nicht daran gehindert werden. 8./ die Stadt soll auch in nechsten 10. Jahren keinen Prälaten, oder Pfaffen zum Burger nicht annehmen. 9./ der Bischof, und alle die Seinen sollen bey ihren alten Rechten, Ehehaften, und Gewohnheiten bleiben, oben so die Stadt, und ihre Burger. 10./ Wegen der Walckmühl, weil sie auf den Stadtgraben stehet, soll der Bischof die Stadt ungeirret laßen. 11./ die Schleifmühl aber am Lech soll derjenige, so sie inne hat von dem Bischof empfahen, und verdienen, jähr. um 1.Gld. Unger- und Behem. 12./ Und soll also zwischen dem Bischof, u. seiner Pfaffheit, und der Stadt, und Dero Burger, auch beyderseitige Diener von nun an gute Verständnes, und alles widrig verhandelte abseyn. Gesiegelt von dem Obmann Heinrich von Gumpenberg, und dann auch von Herzog Stephan zu Bayern.