Hans und Berthold von Staufen, Gebrüder, verzichten infolge eines von Markgraf Bernhard von Baden vermittelten Übertrags zugunsten des Ritters Hanman Schnewlin von Landeck auf eine ihnen zustehende und auf den Schnwelin'schen Besitzungen im Kappeler Tal versicherte Forderung von 50 Mark Silber, auf die der verstorbene Hanman Schnewlin (d. Ä.) seine verstorbene Ehefrau Suse von Staufen in den Heiratsbriefen verwiesen hatte und die aus deren Besitz an die genannten Brüder vererbt waren.