Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister, Rat, Bürger und Einwohner zu Worms "umb sachen willen" in seinen Unwillen geraten waren, wobei auch etliche der ihren gefangengenommen und Schäden verursacht worden waren. Der Pfalzgraf hat sich sodann, namentlich aus "angeborner tügent", auf Ersuchen seiner Räte und auf Bitten derer von Worms, mit ihnen wie folgt vereinigt und verbündet: Der Pfalzgraf nimmt die Stadt und alle, die ihnen verpflichtet sind (zuversprechen steen), in seinen Schirm. Er versichert, die von Worms wie seine Untertanen - mit Ausnahme der Juden - zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Schirm soll für 60 Jahre währen, sodann sollen beide Seiten den Schirmvertrag für 60 Jahren erneuern. Für den Schirm soll die Stadt jährlich zu Weihnachten 300 Gulden Schirmgeld reichen. Der Pfalzgraf bekundet, allen Unwillen gegenüber den von Worms abgestellt zu haben und mit ihnen gütlich geschlichtet zu sein. Beide Parteien versichern, dass sie auf Schadensersatz für Wegnahme, Gefängnis und anderer Schäden verzichten, einander und den jeweiligen Parteigängern verzeihen und die Gefangenen unverzüglich auf eine alte Urfehde freilassen werden, wobei diese die Kosten ihrer Atzung selbst zu tragen haben. Pfalzgraf und Stadt geloben die Einhaltung des Vertrags, und erhalten eine gleichlautende, von beiden Seiten besiegelte Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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