1.) Das durch den Landgrafen von Hessen von dem 1737 Belehnten eingetauschte freie adlige Wohnhaus zu Spangenberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] mit Ne...
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Urk. 14, 8082
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Lindau, Nr. 1
A I u, von Lindau sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe L >> Li >> Lindau, von >> 1700-1799
1752 August 03
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das durch den Landgrafen von Hessen von dem 1737 Belehnten eingetauschte freie adlige Wohnhaus zu Spangenberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] mit Nebengebäuden, Scheunen, Stallungen und Garten; 2.) zwei landgräfliche Meiereien zu Spangenberg und Eltmannsee [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] mit deren Zubehör und Gerechtigkeiten, insbesondere der Schafhut am Schlossberg zu Spangenberg sowie in den Fluren zu Spangenberg, Elbersdorf [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.], Kaltenbach [Dorf in der Gemarkung Elbersdorf, Stadt Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] und Halbersdorf [Hof in der Gemarkung der Stadt Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.]; 3.) Dienste, die die Schäfer in Stadt und Amt Spangenberg beim Schafwaschen und Wolleabnehmen leisten; 4.) die Gerichte Schemmern [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] und Pfieffe [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.]; 5.) die niedere Jagd in den Feldmarken der Stadt Spangenberg und des Dorfes Bergheim [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] sowie zu Mäckelsdorf [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.], Burghofen [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.], Schemmern und Gehau [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.]; 6.) das Fischwasser, genannt die Schemmer; 7.) die von der Stadt Spangenberg in die Spangenberger Renterei zu entrichtenden Leimenkautenzinse zu je drei Kammergulden; 8.) das freie Bierbrauen und Brantweinbrennen auf der Meierei Spangenberg; 9.) sechseinhalb Acker und zwölf Ruten Land von den in der Elbersdorfer Flur gelegenen Vorwerksgütern; 10.) jährlich 50 Klafter Holz forstfrei aus dem Spangenberger und Pfieffer Forst; 11.) die Ziviljurisdiktion über die auf diesen Gütern befindlichen Meier und Domestiken. Alle diese Lehngüter waren im Austausch gegen die durch den Vertrag vom 5. bzw. 16. April 1737 an den Landgrafen übergebenen, ehemals Hertingshausener Lehnsstücke mit Ausnahme des am Ledermarkt zu Kassel gelegenen Hauses und Hofes und des im Amt Spangenberg unweit Schnellrode [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] gelegenen Waldes, genannt der Mittelhumbach, übergeben worden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Heinrich Germighausen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Heinrich Germighausen
Belehnte/r: Hewich Wilhelm Julius von Lindau, Geheimer Rat und Oberhofmarschall
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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