Wimpfen: Kaiser Karl bestätigt einen Rechtsspruch der Bürger zu Wimpfen, demzufolge Albrecht Reming, Bürger und damaliger Schultheiß, wie sie alle Steuern, Bede und Dienste für das Reich tragen, von der jährlichen Reichssteuer von 200 Pfund Heller aber befreit sein solle.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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