Karl IV, römischer Kaiser und König von Böhmen, tut dem Grafen Gerhard zu Diez die Gnade, daß im Falle seines unbeerbten Todes die älteste Tochter und wenn auch sie keine Leibeslehnserben hinterläßt, die zweite Tochter die Grafschaft Diez und die anderen Reichslehen erben sollen.

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