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Verordnungen von Direktor und Komitee des Kgl. Musikinstituts Stuttgart
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 18 I Kgl. Hoftheater Stuttgart
Kgl. Hoftheater Stuttgart >> 3. Künstlerischer Betrieb des Theaters >> 3.8 Künstlerausbildung >> 3.8.2 Musikinstitut im Waisenhaus Stuttgart 1804 - 1818
1813-1815
Enthält: Aufnahme von Hofsängern und Schauspielern als Lehrkräfte; Aufnahme von Kindern in das Musikinstitut; wöchentliche Sitzungen unter Vorsitz des Direktors Freiherr von Wächter; Angebot des Hofsängers Krebs, Unterricht in seinem Hause zu erteilen; Besoldung von Lehrkräften; Gewährung eines freien Nachmittags zur Abhaltung des Maienfestes; unentgeltlich zu erteilender Musikunterricht durch Hofmusikus Violoncellist Rohde; Talente der Mädchen aus Stuttgart, die im Musikinstitut am Unterricht teilgenommen haben; Tages- und Stundenplan für sämtliche Zöglinge des Musikinstituts für die Wintermonate Februar, März, April 1815 mit Bemerkungen
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.