Gerechtigkeiten, Statuten und Ordnungen der Flecken Lustnau und Pfrondorf
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C 60/550
C 60 Ortsarchiv Lustnau, Bände
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1684-1832
Enthält:
- Bl. 2: Magistrat von Lustnau und Pfrondorf Bl. 4-16: Index Bl. 24a-27b: Ordnung der Äcker und Wiesen zu Lustnau 1562. Bl. 28a-36b: Ordnung über die Benützung der Lustnauer Güterwege zur Erntezeit. 1683, September 8. Bl. 38a-41a: Ordnung über die Benützung der Pfrondorfer Güterwege. 1683, Dez. 20. Bl. 70a-83a: Beschreibung und Untersuchung der Zwing- und Bannsteine, die Lustnau und andere Grenzorte unterscheiden. 1683. Bl. 84a-85a: Korrektur einiger beim Markungsumgang im Jahr 1683 entstandener Fehler, 1705, September 4. Bl. 86a-87b: Weidtriebsgerechtigkeit in den Schönbuch für die Orte Lustnau, Pfrondorf und Steinbös. Bl. 88a-88b: Ordnung für die Lustnauer Viehweide. 1692, September 8. Bl. 110a-112b: Übereinkunft zwischen Lustnau und Pfrondorf einerseits und der Stadt Tübingen andererseits, demnach die Stadt Tübingen ihre Pflastersteine gegen Bezahlung einer geringen Rekognitionsgebühr aus der Lustnauer und Pfrondorfer Markung beziehen soll. Dafür sollen die Bürger von Lustnau und Pfrondorf an Jahrmärkten in Tübingen standgeldfrei sein und an Wochenmärkten schon ab 10 Uhr Viktualien aufkaufen dürfen. 1798 Bl. 114a: Auszug aus dem Forstlagerbuch mit den genauen Ausmassen der Lustnauer und Pfrondorfer Wälder. s.d. Bl. 120a-135a: 1507, März 25. Vertrag zwischen dem Kloster Bebenhausen bzw. dessen Flecken Jesingen und Hagelloch einerseits und der Stadt Tübingen andererseits. Vergl. Duncker S. 3P.U. Nr. Bl. 136b-139b: Verhandlungen mit der Stadt Tübingen wegen des Pflastergeldeinzugs. 1855 Bl. 142a-142b: Übernahme der Gräben- und Dolenreinigung an der Tübinger und Stuttgarter Straße durch die Gemeinde Lustnau. 1857 Bl. 143b-145b: Vertrag zwischen Der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Lustnau über die Baulast von Wegen, Brücken, Ufern und dergl. 1857, Juli 1. Bl. 168a-170b: 1655, April 3. Tübingen: Vertrag zwischen Lustnau und den beiden Tübinger Amtsflecken Kirchentellinsfurt und Kusterdingen über die Besteuerung der Wiesen in der Rosenau. Bl. 175b-177a: 1618, August 5.: Vertrag zwischen den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf betr. die Überlassung eines Weideplatzes für das Pfrondorfer Vieh und die Äckerichgerechtigkeit im Wald "Hegnach" betr.. Bl. 201b-202a: Gemeine Dienste und Fronen der Einwohner von Lustnau, Pfrondorf und Steinbös. 1567 u. 1754. (Extrakt aus dem Lagerbuch der Bebenhäuser Pflege zu Lustnau) Bl. 202b-206a: Vergleich zwischen den Bauern der Orte Lustnau und Pfrondorf mit den übrigen Einwohnern der beiden Orte, wegen der Leistung der Fuhr- und Handfronen. 1683, November 13. Bl. 209a-211b: 1682, Juni 14: Vertrag zwischen dem Vogt des Klosteramts Bebenhausen, Johann Georg John, als Vertreter der herrschaftlichen Schäferei, und der Gemeinde Lustnau über die bauliche Unterhaltung des "Äublinstegs", diesseits des Neckars, nahe an der Neckarbrücke (=Äule). Bl. 212a-212b: Herzoglicher Erlass betr. die Säuberung des Pfrondorfer Klostersees. 1674, Juni 15. Bl. 213a-214a: Das Klosteramt Bebenhausen (Klostervogt Johann Georg John und Verwalter Johann Isaac Andler) stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach es sich bei der Säuberung des Pfrondorfer Klostersees nur um einmalige, nicht ständig zu leistende Frondienste handelt. 1674, Juni 20. Bl. 214b-215b: Das Klosteramt Bebenhausen (Vogt Johann Philipp Meyer und Johann Bernhard Sattler, Bebenhäuser Pfleger zu Tübingen) stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach die Lieferung und Fertigung eines Zaunes für den Pfarrgarten zu Lustnau als einmaliger Frondienst anzusehen ist. 1659, April 8. Bl. 216a-216b: Johann Carl von Egen, der Inhaber der Mahlmühle zu Lustnau, stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach die von der Bürgerschaft beider Orte zur Wiederherstellung der Mühle geleisteten Dienste und Fuhren freiwillig gemacht wurden. Bl. 219a-224b: 1191, Juli 30 / 1340, Februar 29: Graf Albert von Hohenberg vidimiert die Urkunde des Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen vom Jahr 1191, in der dieser dem von den Prämonstratensern an die Zisterzienser übergegangenen Kloster Bebenhausen, die den Vorschriften dieses Ordens entsprechende Befreiung von Vogteilasten zusichert. Zudem gestattet er seinen Dienstleuten sich ins Kloster aufnehmen zu lassen und dorthin Stiftungen zu machen. Er sichert dem Kloster einen bestimmten Bezirk auf der nordwärts gelegenen Waldfläche des Schönbuchs zu und bewilligt ihm das Beholzungs- und Weiderecht (Ausnahme: Schafweide) im Schönbuch. Vergl. WUB Bd. II S. 270. Bl. 225a-227b: 1187, Juni 1. Tübingen: Herzog Fridrich von Schwaben verleiht dem Kloster Bebenhausen genannte Nutzungsrechte im Schönbuch und gestattet seinen Dienstleuten, sich und ihre Güter dem Kloster zu übergeben. Vergl. WUB Bd. II S. 248. Bl. 228a-229a: 1348, März 21: Die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg bestätigen dem Kloster Bebenhausen alle Rechte und Freiheiten in dem ihnen von Graf Conrad dem Scheerer von Tübingen verkauften Schönbuchwald. Bl. 229b-230b: 1521, Februar 5: Abschrift aus einem Kopialbuch der fürstlichen Registratur, des Klosters Bebenhausen "Schweinäckerichs - Gerechtigkeit" betreffend (= Recht, die Schweine in den Wald zu treiben, um sie mit Bucheckern und Eicheln zu mästen). Bl. 230b-233b: Auszug aus der Schönbuchordnung betr. die Wälder des Klosters Bebenhausen. 1553, August 16. Bl. 233b-234b: 1554, Dezember 12: Extrakt aus der Vereinbarung zwischen dem Kloster Bebenhausen und der Stadt Tübingen über das Afterschlagen (Afterschlag = Gipfel und Äste eines gefällten Baumes). Bl. 235a-237b: 1564, November 8. Stuttgart: Vor Landhofmeister, Kanzler und Räten vergleichen sich die Verwaltung des Klosters Bebenhausen mit Bürgermeister, Gericht und Rat zu Tübingen, wegen des strittigen Bauholzes für die Tübinger Lohmühle und andere Tübinger Mühlen. Bl. 240a-240b: 1674, Juni 20: Bürgermeister und Gericht der Stadt Tübingen stellen der Gemeinde Lustnau einen Revers aus, dass durchdie auf Lustnauer Markung, mit Einwilligung der Gemeinde Lustnau, zur Wasserversorgung des Siechenhauses (=Gutleuthaus) errichtete Brunnenstube in der "Thesinskling" (=Täglesklinge) der Gemeinde Lustnau keinerlei Nachteile entstehen. Bl. 242a-255b: Auszug aus der Schönbuchordnung von 1565, die Wälder des Klosters Bebenhausen betreffend. Bl. 255b-262b: 1566, März 14: Ordnung betr. die Wälder des Klosters Bebenhausen an der "Gayßhalden", "Tentzenberg" und "Gayßbühel", darin die von Tübingen, Lustnau, Pfrondorf, Steinbös und Hagelloch Gerechtsame haben. Übereinkunft, wie es mit der Beholzung und dem Weidgang darin gehalten werden soll. Bl. 263a-274b: Auszug aus dem Protokoll über die Ausgleichung der Schönbuchgerechtigkeiten 1819. Bl. 275a-279a: Übereinkunft zwischen der württ. Regierung bzw. deren Beauftragte und der Gemeinde Lustnau über die Entschädigung der Gemeinde Lustnau für die abzutretenden Schönbuchgerechtigkeiten. 1819, September 15. Bl. 279b-284a, 1821, Sept. 18 / 1822, Juni 11: Verkauf von (162 Morgen) herrschaftlichen Gütern durch das königliche Kameralamt Bebenhausen an die Gemeinde Lustnau um 30 626 Gulden 55 Kreuzer. Bl. 284b-287a: 1823, März 7: Bedingungen zu dem oben genannten Verkauf Bl. 287b-288a: 1823, September 16: Die königliche Finanzkammer des Schwarzwaldkreises in Reutlingen genehmigt den oben genannten Verkauf Bl. 288b-289a: 1823, Mai 22: Das königliche Kameralamt Bebenhausen überläßt der Gemeinde Lustnau die herrschaftliche Schafweide und die Pferchgerechtigkeit auf Lustnauer Markung für 3 200 Gulden. Bl. 290a-292a: 1832, Mai 18: Ablösungsvertrag mit der Gemeinde Lustnau über den Heu- und Öhmdzehnten. Bl. 292b-300a: 1831, Oktober 22: Spezifikation der dem königlichen Kameralamt zehntpflichtigen Wiesen auf der Lustnauer Markung. Bl. 300b-301b: 1836, Februar 19: Vertrag über die Ablösung des der Gemeinde Lustnau zustehenden Äckerichrechts.
- Bl. 2: Magistrat von Lustnau und Pfrondorf Bl. 4-16: Index Bl. 24a-27b: Ordnung der Äcker und Wiesen zu Lustnau 1562. Bl. 28a-36b: Ordnung über die Benützung der Lustnauer Güterwege zur Erntezeit. 1683, September 8. Bl. 38a-41a: Ordnung über die Benützung der Pfrondorfer Güterwege. 1683, Dez. 20. Bl. 70a-83a: Beschreibung und Untersuchung der Zwing- und Bannsteine, die Lustnau und andere Grenzorte unterscheiden. 1683. Bl. 84a-85a: Korrektur einiger beim Markungsumgang im Jahr 1683 entstandener Fehler, 1705, September 4. Bl. 86a-87b: Weidtriebsgerechtigkeit in den Schönbuch für die Orte Lustnau, Pfrondorf und Steinbös. Bl. 88a-88b: Ordnung für die Lustnauer Viehweide. 1692, September 8. Bl. 110a-112b: Übereinkunft zwischen Lustnau und Pfrondorf einerseits und der Stadt Tübingen andererseits, demnach die Stadt Tübingen ihre Pflastersteine gegen Bezahlung einer geringen Rekognitionsgebühr aus der Lustnauer und Pfrondorfer Markung beziehen soll. Dafür sollen die Bürger von Lustnau und Pfrondorf an Jahrmärkten in Tübingen standgeldfrei sein und an Wochenmärkten schon ab 10 Uhr Viktualien aufkaufen dürfen. 1798 Bl. 114a: Auszug aus dem Forstlagerbuch mit den genauen Ausmassen der Lustnauer und Pfrondorfer Wälder. s.d. Bl. 120a-135a: 1507, März 25. Vertrag zwischen dem Kloster Bebenhausen bzw. dessen Flecken Jesingen und Hagelloch einerseits und der Stadt Tübingen andererseits. Vergl. Duncker S. 3P.U. Nr. Bl. 136b-139b: Verhandlungen mit der Stadt Tübingen wegen des Pflastergeldeinzugs. 1855 Bl. 142a-142b: Übernahme der Gräben- und Dolenreinigung an der Tübinger und Stuttgarter Straße durch die Gemeinde Lustnau. 1857 Bl. 143b-145b: Vertrag zwischen Der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Lustnau über die Baulast von Wegen, Brücken, Ufern und dergl. 1857, Juli 1. Bl. 168a-170b: 1655, April 3. Tübingen: Vertrag zwischen Lustnau und den beiden Tübinger Amtsflecken Kirchentellinsfurt und Kusterdingen über die Besteuerung der Wiesen in der Rosenau. Bl. 175b-177a: 1618, August 5.: Vertrag zwischen den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf betr. die Überlassung eines Weideplatzes für das Pfrondorfer Vieh und die Äckerichgerechtigkeit im Wald "Hegnach" betr.. Bl. 201b-202a: Gemeine Dienste und Fronen der Einwohner von Lustnau, Pfrondorf und Steinbös. 1567 u. 1754. (Extrakt aus dem Lagerbuch der Bebenhäuser Pflege zu Lustnau) Bl. 202b-206a: Vergleich zwischen den Bauern der Orte Lustnau und Pfrondorf mit den übrigen Einwohnern der beiden Orte, wegen der Leistung der Fuhr- und Handfronen. 1683, November 13. Bl. 209a-211b: 1682, Juni 14: Vertrag zwischen dem Vogt des Klosteramts Bebenhausen, Johann Georg John, als Vertreter der herrschaftlichen Schäferei, und der Gemeinde Lustnau über die bauliche Unterhaltung des "Äublinstegs", diesseits des Neckars, nahe an der Neckarbrücke (=Äule). Bl. 212a-212b: Herzoglicher Erlass betr. die Säuberung des Pfrondorfer Klostersees. 1674, Juni 15. Bl. 213a-214a: Das Klosteramt Bebenhausen (Klostervogt Johann Georg John und Verwalter Johann Isaac Andler) stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach es sich bei der Säuberung des Pfrondorfer Klostersees nur um einmalige, nicht ständig zu leistende Frondienste handelt. 1674, Juni 20. Bl. 214b-215b: Das Klosteramt Bebenhausen (Vogt Johann Philipp Meyer und Johann Bernhard Sattler, Bebenhäuser Pfleger zu Tübingen) stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach die Lieferung und Fertigung eines Zaunes für den Pfarrgarten zu Lustnau als einmaliger Frondienst anzusehen ist. 1659, April 8. Bl. 216a-216b: Johann Carl von Egen, der Inhaber der Mahlmühle zu Lustnau, stellt den Gemeinden Lustnau und Pfrondorf einen Revers aus, demnach die von der Bürgerschaft beider Orte zur Wiederherstellung der Mühle geleisteten Dienste und Fuhren freiwillig gemacht wurden. Bl. 219a-224b: 1191, Juli 30 / 1340, Februar 29: Graf Albert von Hohenberg vidimiert die Urkunde des Pfalzgrafen Rudolf von Tübingen vom Jahr 1191, in der dieser dem von den Prämonstratensern an die Zisterzienser übergegangenen Kloster Bebenhausen, die den Vorschriften dieses Ordens entsprechende Befreiung von Vogteilasten zusichert. Zudem gestattet er seinen Dienstleuten sich ins Kloster aufnehmen zu lassen und dorthin Stiftungen zu machen. Er sichert dem Kloster einen bestimmten Bezirk auf der nordwärts gelegenen Waldfläche des Schönbuchs zu und bewilligt ihm das Beholzungs- und Weiderecht (Ausnahme: Schafweide) im Schönbuch. Vergl. WUB Bd. II S. 270. Bl. 225a-227b: 1187, Juni 1. Tübingen: Herzog Fridrich von Schwaben verleiht dem Kloster Bebenhausen genannte Nutzungsrechte im Schönbuch und gestattet seinen Dienstleuten, sich und ihre Güter dem Kloster zu übergeben. Vergl. WUB Bd. II S. 248. Bl. 228a-229a: 1348, März 21: Die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg bestätigen dem Kloster Bebenhausen alle Rechte und Freiheiten in dem ihnen von Graf Conrad dem Scheerer von Tübingen verkauften Schönbuchwald. Bl. 229b-230b: 1521, Februar 5: Abschrift aus einem Kopialbuch der fürstlichen Registratur, des Klosters Bebenhausen "Schweinäckerichs - Gerechtigkeit" betreffend (= Recht, die Schweine in den Wald zu treiben, um sie mit Bucheckern und Eicheln zu mästen). Bl. 230b-233b: Auszug aus der Schönbuchordnung betr. die Wälder des Klosters Bebenhausen. 1553, August 16. Bl. 233b-234b: 1554, Dezember 12: Extrakt aus der Vereinbarung zwischen dem Kloster Bebenhausen und der Stadt Tübingen über das Afterschlagen (Afterschlag = Gipfel und Äste eines gefällten Baumes). Bl. 235a-237b: 1564, November 8. Stuttgart: Vor Landhofmeister, Kanzler und Räten vergleichen sich die Verwaltung des Klosters Bebenhausen mit Bürgermeister, Gericht und Rat zu Tübingen, wegen des strittigen Bauholzes für die Tübinger Lohmühle und andere Tübinger Mühlen. Bl. 240a-240b: 1674, Juni 20: Bürgermeister und Gericht der Stadt Tübingen stellen der Gemeinde Lustnau einen Revers aus, dass durchdie auf Lustnauer Markung, mit Einwilligung der Gemeinde Lustnau, zur Wasserversorgung des Siechenhauses (=Gutleuthaus) errichtete Brunnenstube in der "Thesinskling" (=Täglesklinge) der Gemeinde Lustnau keinerlei Nachteile entstehen. Bl. 242a-255b: Auszug aus der Schönbuchordnung von 1565, die Wälder des Klosters Bebenhausen betreffend. Bl. 255b-262b: 1566, März 14: Ordnung betr. die Wälder des Klosters Bebenhausen an der "Gayßhalden", "Tentzenberg" und "Gayßbühel", darin die von Tübingen, Lustnau, Pfrondorf, Steinbös und Hagelloch Gerechtsame haben. Übereinkunft, wie es mit der Beholzung und dem Weidgang darin gehalten werden soll. Bl. 263a-274b: Auszug aus dem Protokoll über die Ausgleichung der Schönbuchgerechtigkeiten 1819. Bl. 275a-279a: Übereinkunft zwischen der württ. Regierung bzw. deren Beauftragte und der Gemeinde Lustnau über die Entschädigung der Gemeinde Lustnau für die abzutretenden Schönbuchgerechtigkeiten. 1819, September 15. Bl. 279b-284a, 1821, Sept. 18 / 1822, Juni 11: Verkauf von (162 Morgen) herrschaftlichen Gütern durch das königliche Kameralamt Bebenhausen an die Gemeinde Lustnau um 30 626 Gulden 55 Kreuzer. Bl. 284b-287a: 1823, März 7: Bedingungen zu dem oben genannten Verkauf Bl. 287b-288a: 1823, September 16: Die königliche Finanzkammer des Schwarzwaldkreises in Reutlingen genehmigt den oben genannten Verkauf Bl. 288b-289a: 1823, Mai 22: Das königliche Kameralamt Bebenhausen überläßt der Gemeinde Lustnau die herrschaftliche Schafweide und die Pferchgerechtigkeit auf Lustnauer Markung für 3 200 Gulden. Bl. 290a-292a: 1832, Mai 18: Ablösungsvertrag mit der Gemeinde Lustnau über den Heu- und Öhmdzehnten. Bl. 292b-300a: 1831, Oktober 22: Spezifikation der dem königlichen Kameralamt zehntpflichtigen Wiesen auf der Lustnauer Markung. Bl. 300b-301b: 1836, Februar 19: Vertrag über die Ablösung des der Gemeinde Lustnau zustehenden Äckerichrechts.
1 Band (geprägtes Leder) 301 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ