20) Zu einer gegenseitigen Ausgleichung des Schadens wird von dem Erzbischof von Mainz eine gütliche Unterhandlung nach Tauberbischofsheim (Bischofsheim) ausgeschrieben. Gundelsheim will von diesem Zusammentritt ausgenommen werden und vermeldet, dass von ihren Leuten den mainzischen Untertanen keinen Schaden zugefügt wurde. Als der mainzische Haufen unter Anführung des Georg Metzlers von Ballenberg zu ihnen nach Gundelsheim kam, hätten sie genötigt elf Männer aus der Stadt, von denen jeder 1 fl. zur Zehrung bei sich hatte, an den Haufen abgegeben. Diese Männer mussten auch gegen Buchheim und Amorbach ziehen, hätten aber keine mainzischen Untertanen geschädigt, September 1526

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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