Urkunde des Grafen Johannes von Wertheim und seiner Gemahlin Margarethe (von Rieneck), daß die Landsiedel der Carthause Grünau zu Altfeld ohne ihren Consens nichts von ihren Gütern sollen veräußern dürfen unbeschadt jedoch des ausschließlichen Rechts des Grafen auf Handlohn, Besthaupt und Atzung.