Stättmeister, Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Worms bekunden, dass sie auf Bitten Jakob von Moßenheims, Dr. iur. utr., Advokat der Stadt Worms, und Jörg Moßpachs, kaiserlicher Sekretär, eine Urkunde bezüglich eines Lehens zu Wolfskehlen, die diese von Kaiser Karl V. erlangt, zu einem bestimmten Termin unter Ladung der an dieser Sache Mitinteressierten durch öffentlichen Aushang "an der gemein taffel under unser newen montz" bekanntgegeben haben. Nachdem zu dem gesetzten Termin niemand erschienen ist, haben sie die Geladenen für ungehorsam erkannt und die inserierte Urkunde im Wortlaut mit dem Zusatz "ad mandatum domini imperatoris proprium Albertus cardinalis Moguntinus archicancellarius subscripsit, Nicolaus Ziegler vicecancellarius", verlesen lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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