Erzbischof Hermann IV. von Köln macht bekannt, daß er von dem Elekten Anton von Werden um Prüfung und Bestätigung seiner Wahl gebeten wurde, die ihm auch von dem inzwischen verstorbenen Papst Innozenz VI. übertragen worden ist. Er hat die Akten über die Wahl des Abts Anton von seinen Kommissaren sorgfältig prüfen lassen und aus ihrem Bericht erfahren, daß die Wahl dem Recht, den Statuten, Kanones und Ordnungen der Kirche entsprechend verlaufen ist. Der Gewählte hat ein lobenswertes Leben und einen ehrbaren Wandel geführt und zeichnet sich Regelbeobachtung aus. Er ist in geistlichen Dingen devot, in weltlichen umsichtig und erscheint zur Leitung der Abtei geeignet. Der Erzbischof billigt und bestätigt darauf die Wahl und überträgt dem Neugewählten die Führung der Geschäfte in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten. Er hat inzwischen auch den üblichen feierlichen Eid des Ebts erhalten. Er fordert Priester, Notare und Tabellionen auf, den Abt in den körperlichen Besitz der Abtei einzuführen und die Vasallen,, Ministerialen, Leute und Dienerschaft des Klosters zum Gehorsam ihm gegenüber anzuhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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