Die Witwe des Johann Staiger von Weinstetten ("Weinstötten") [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] Christina geborene Dirr bekennt, dass sie mit Zustimmung ihrer Pfleger Jakob Moßmayer von Donaustetten ("Thonawstötten") [Stadt Ulm] und Ulrich Mayer, Bauer in Harthausen [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis], von dem Ulmer Bürger Sebastian Fingerlin eine Selde in Weinstetten zu Erbrecht bestanden hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf anstoßend an Peter Roschmann, die Gemeindegasse und Martin Nothelfer. Sie verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 3 Schilling Hauszins, 1 Vierteil Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Sie und ihre Erben können das Erbrecht an geeignete Personen, die auch der Herrschaft genehm sind, veräußern, doch steht dabei der Herrschaft ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel stehen dieser außerdem der 10. Pfennig vom Kaufpreis oder Anschlag als Erdschatz zu. Der bisherige Besitzer hat zudem 5 Schilling Heller als Weglöse und der neue Inhaber 5 Schilling Heller als Auffahrt sowie den Erdschatz zu entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und sonstigen Verstößen gegen den Vertrag fällt die Selde an die Herrschaft zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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