Hans Sutter aus Ittenhausen, zu Hettingen gef., weil er ein Gelübde freventlich gebrochen hatte, jedoch auf Fürbitten ehrbarer Leute und seiner Freundschaft begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, sich auf obrigkeitliche Mahnung dem Recht zu stellen, sich mit 40 fl zu verbürgen, und schwört U. Er stellt zur Sicherheit acht Bürgen, die sich eidlich verpflichten,ihn bei Bruch dieser Verschreibung in Person zum Vollzug des Rechts auszuliefern, andernfalls sich nach Hettingen oder anderswohin in ein offenes Gasthaus mahnen zu lassen und solange dort zu verharren, bis der Verschreibung Genüge getan und die Summe von 40 fl bezahlt ist. - Bürgen: 1) Caspar App 2) Paulin Sutter 3) Hans Helding 4) Felix Strygel 5) Hans Müller, alle aus letztere aus Ittenhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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