Prior Hermann und der Kreuzbrüder-Konvent zu Düsseldorf einerseits und die Eheleute hannes Kuychman und Mettel andererseits schließen einen Erb-Tauschvertrag dahin, dass letztere von ihrem Haus auf der Flingerstraße von jetzt an statt 10 nur 5 Weißpfennige jährlicher Rente entrichten, dagegen an Erstere ihren Busch von ca. 2 Morgen Land in den Rather Büschern, wo der Rather Weg von Düsseldorf her durchgeht, abtreten, unter fortdauernder Verpflichtung jedoch zur Tragung der Schatzung und sonstiger Lasten dieses Grundstücks, welches auch im Schatzbuch der Stadt auf der Eheleute Namen angeschrieben bleiben soll. G. in deme jaere unss heren geburt Dusent vierhondert noyn ind sestzich des neisten monendaigs na halffasten. Original, Kopie (18. Jahrhundert) beiliegend. Die Urkunde ist größtenteils erloschen. Von den angehängt gewesenen Siegeln der Schöffen Heinrich vanme Zwivele und Hermann zo Hunsdorp ist nur ein Teil des ersteren erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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