Abt Hermann von Corvey belehnt seine Brüder Raven und Heimrode von Bonneborg, genannt Honstein [Boyneburg-Hohenstein], und Friedrich und Balthasar Deden, seine Oheime, mit den Lehngütern der von Herterode, für den Fall, dass darüber schon früher zu Gunsten der von Dalwig und von Hertingshusen verfügt worden sei, so sollen die vorgenannten deren rechte Erben sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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