Paulin Esell zu Wellingen - "gerichtbar und pfarrig" zu Kirchheim u.T., ebendort gef., weil er seine ältere Urfehde (1) durch Prassen, In-den-Wirtshäusern-liegen, Singen und Schreien gebrochen hatte, und dies, obwohl ihm erst kurze Zeit vorher seine Frau mit vielen Kindern an der Pest gestorben und er selbst davon befallen gewesen war und schon die Sakramente erhalten hatte, jedoch auf Fürbitte durch den zu Nürtingen befindlichen Statthalter und Regenten erneut freigelassen, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, Wirtshäuser meiden, nur ein abgebrochenes Brotmesser als Waffe zu tragen, sein und seiner Ehefrau Hab und Gut in keiner Weise zu verändern, nur dessen Nutznießung zu beanspruchen, gegen die Verwaltung seiner Güter durch seinen Vater und seine Ehefrau keine Einwände zu erheben, außerdem nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Kirchheimer, Wellinger und Notzinger Zwing, Bann und Zehnten zu gehen, und schwört U.