Konrad Heutheir zu Hasenweiler ergibt sich aus freiem Willen und "von meines leibs vnd meiner kinder narung vnd vnsers bessern nutz wegen" alleine, also ohne erwähnte Kinder, in die Leibeigenschaft des Junkers Hans Jakob Gremlich von Jungingen. Fortan will er diesem und dessen Erben mit Leib und Gut vollständig gehören, denselben treu, gehorsam, botmäßig, dienst-, fall- und steuerbar sein, verspricht, an seinem Ort zu verbleiben, nicht zu fliehen und nichts zu entfremden, insbesondere will er keines Klosters und auch sonst niemandes Schutz und Schirm und keiner Stadt Bürgerrecht annehmen, bei Strafe des Ungehorsams.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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