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KK Hamm (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
1790 - 1995
Geschichte des KirchenkreisesHamm gehörte zu den ersten 16 Synodalbezirken, die 1818 durch die Preußische Regierung gebildet wurden. Anlass war das Bestreben Friedrich Wilhelm III., die lutherischen und re-formierten Gemeinden zu vereinigen. Später wurde die Bezeichnung Kirchenkreis anstelle von Synodalbezirk gebräuchlich.Die ältesten Kirchengemeinden im Kirchenkreis sind Bönen, Herringen, Mark, Rhynern, Flierich, Hilbeck und Berge.Zur Zeit seiner Entstehung umfasste der Kirchenkreis 11 Kirchengemeinden: Mark, Hamm, Bönen, Rhynern, Flierich, Drechen, Uentrop, Berge, Hilbeck, Pelkum und Herringen. Im ausgehenden 19.Jahrhundert und im 20 Jahrhundert kamen folgende Gemeindegründungen hinzu: 1853 Ahlen, aber erst seit 1894 mit eigener Pfarrstelle, 1905 Rünthe, welches vorher zu Herringen gehörte, 1911 Kirchengemeinde Radbod (Name ab 1940 Bockum-Hövel) aus der Kirchengemeinde Hamm, 1922 entstand die Kirchengemeinde Heessen durch Auspfarrung der 2. Pfarrstelle aus Ahlen, 1925 entstand die Kirchengemeinde Werne aus der Kirchengemeinde Rünthe, 1928 wurde Wiescherhöfen aus der Kirchengemeinde Herringen gegründet, 1961 Braam-Ostwennemar und Werries aus der Kirchengemeinde Mark, 1969 entstand die Kirchengemeinde Sendenhorst aus der Kirchengemeinde Ahlen, 1985 Westtünnen aus Rhynern-Drechen.Die Kirchengemeinde Rünthe wurde 1905 aus der Kirchengemeinde Herringen errichtet. 1970 wurden Rünthe und Heil kommunalpolitisch dem Kreis Unna zugeordnet. Als Folge davon fand 1971 die Ausgliederung der Kirchengemeinde Rünthe aus dem Kirchenkreis Hamm und die Eingliederung in den Kirchenkreis Unna statt.Die Kirchengemeinden Rhynern und Drechen wurden 1975 vereinigt. Drechen war ursprüng-lich eine Filialgemeinde des Kirchspiels Flierich. Durch einen Grafen von der Mark wurde es zur Pfarrstelle erhoben. Auch in späteren Zeiten waren Flierich und Drechen eng verbunden. So wurden 1905 Gemeindeglieder aus einigen zur Gemeinde Flierich gehörenden Ortschaften nach Drechen bzw. nach Rhynern umgepfarrt. 1933-1946 wurde die Pfarrstelle von Drechen nicht wiederbesetzt und die Gemeinde wurde von dem Pfarrer aus Flierich mitbetreut. Zum 1. Januar 2007 wurden die Kirchengemeinden Braam-Ostwennemar, Werries und Uentrop zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Hamm vereinigt. Genau zwei Jahre später zum 1. Januar 2009 folgte die Vereinigung der Kirchengemeinden Berge, Hilbeck und Rhynern-Drechen zur Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Hamm. Zuletzt schlossen sich zum 1. Juli 2011 die beiden Kirchengemeinden Mark und Westtünnen zur Ev. Kirchengemeinde Mark-Westtünnen zusammen.Aktuell gehören 13 Gemeinden zum Kirchenkreis Hamm, der geographisch neben der Stadt Hamm Teile der Landkreise Soest, Unna, Warendorf und Coesfeld umfasst.1969 schlossen sich die Evangelischen Kirchengemeinden in Hamm zu einer Finanzgemein-schaft zusammen. Damit reagierte man in Hamm auf eine Empfehlung der Landessynode 1966, Finanzgemeinschaften bzw. Gesamtverbände mit dem Ziel des Finanzausgleichs zu bilden. Zur Durchführung der Finanzgemeinschaft wird durch die Kreissynode ein Finanzaus-schuss berufen. Eine erweiterte Verwaltungsgemeinschaft wurde 1970 mit dem Kreiskirchen-amt eingerichtet. In der Satzung von 1970 werden dem Kreiskirchenamt folgende Verwal-tungsgeschäfte des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden übertragen: Haushalts-, Kas-senverwaltung und allgemeine Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grund-stücksverwaltung, Bauangelegenheiten, Kirchensteuerverwaltung, Friedhofsverwaltung, Re-gistratur, Archiv, Karteien, Aufsicht über die Nebenkassen der Kirchengemeinden, Kirchen-buchführung.Quellen und Literatur- „Kirchenkreis Hamm“, hrsg. vom Superintendenten E.A. Draheim, Hamm , o.J.- „Der Kirchenkreis Hamm“, hrsg. v. Kirchenkreis Hamm, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, 3.Aufl., 1991.- LkA EKvW A 6 – 02 („Sammlung Jesse“)Bearbeitung und Benutzung des BestandesDas Archiv des Kirchenkreises Hamm wurde 1998 im Landeskirchlichen Archiv der Evange-lischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2011 um einen umfangreichen Nachtrag er-gänzt. Es umfasst insgesamt 2.120 Verzeichnungseinheiten (davon 172 Karten und Pläne), die sich über den Zeitraum von 1771 bis 2009 erstrecken.Bereits vor einigen Jahren ist ein geringer Teil der Altregistratur des Kirchenkreises im Lan-deskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet worden. Als Depositum wurde er hier seitdem unter der Bestandsbezeichnung 4.14 aufbewahrt. Ein Nachtrag mit Akten der Kreisschulin-spektion ist 1993 hinzugekommen. Diese früheren Teilbestände sind überarbeitet und mit der 1998 übernommenen Altregistratur zu einem Archiv vereinigt worden. Dabei wurden sowohl die alten Archivsignaturen als auch die alten Registraturzeichen in die Erschließungsvermerke mitaufgenommen.Inhaltliche Schwerpunkte lassen sich im Archiv des Kirchenkreises Hamm nicht ausmachen. Im Bereich der Bauangelegenheiten finden sich lediglich die Baukassen. Mit den Akten der Kreisschulinspektion enthält das Kirchenkreisarchiv einen sehr aufschlussreichen Bestand zum Schulwesen im 19. Jahrhundert. Gerade das Vorhandensein von sowohl Schulverfügungen als auch Protokollen der Schullehrerkonferenzen sowie von Einzelangelegenheiten der Schulen im Kirchenkreis dürfte für die wissenschaftliche Forschung interessant sein. Dabei ist zu beachten, dass das Archiv des Ev. Lehrerseminars Hamm, das im Stadtarchiv Hamm verwahrt wird, ebenfalls als Quelle herangezogen werden sollte. Das Stadtarchiv in Hamm verwahrt darüber hinaus auch das Archiv des CVJM Hamm. Die Verwaltungsakten, die vor der Einrichtung des Kreiskirchenamtes 1970 entstanden sind, fin-den sich z.T. unter dem Gliederungspunkt 02.08. Kirchengemeinde Hamm.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur oder das Re-gistraturzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahres-angaben undatierter Schriftstücke. Unter Gliederungspunkt „03. Karten und Pläne“ sind die planliegenden Karten des Kirchen-kreises aufgelistet, die im Landeskirchlichen Archiv deponiert wurden. Aus lagerungstechni-schen Gründen befinden sie sich im Bestand LkA EKvW 15 (Kartensammlung des Landes-kirchlichen Archivs). Bei den hier aufgeführten Karten und Plänen handelt es sich bis auf eine Ausnahme um Friedhofspläne.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19.12.1989 und vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz – ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der all-gemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.119 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.119 Nr. ...".Bielefeld 1999/2011
Form und Inhalt: Geschichte des Kirchenkreises
Hamm gehörte zu den ersten 16 Synodalbezirken, die 1818 durch die Preußische Regierung gebildet wurden. Anlass war das Bestreben Friedrich Wilhelm III., die lutherischen und re-formierten Gemeinden zu vereinigen. Später wurde die Bezeichnung Kirchenkreis anstelle von Synodalbezirk gebräuchlich.
Die ältesten Kirchengemeinden im Kirchenkreis sind Bönen, Herringen, Mark, Rhynern, Flierich, Hilbeck und Berge.
Zur Zeit seiner Entstehung umfasste der Kirchenkreis 11 Kirchengemeinden: Mark, Hamm, Bönen, Rhynern, Flierich, Drechen, Uentrop, Berge, Hilbeck, Pelkum und Herringen.
Im ausgehenden 19.Jahrhundert und im 20 Jahrhundert kamen folgende Gemeindegründungen hinzu: 1853 Ahlen, aber erst seit 1894 mit eigener Pfarrstelle, 1905 Rünthe, welches vorher zu Herringen gehörte, 1911 Kirchengemeinde Radbod (Name ab 1940 Bockum-Hövel) aus der Kirchengemeinde Hamm, 1922 entstand die Kirchengemeinde Heessen durch Auspfarrung der 2. Pfarrstelle aus Ahlen, 1925 entstand die Kirchengemeinde Werne aus der Kirchengemeinde Rünthe, 1928 wurde Wiescherhöfen aus der Kirchengemeinde Herringen gegründet, 1961 Braam-Ostwennemar und Werries aus der Kirchengemeinde Mark, 1969 entstand die Kirchengemeinde Sendenhorst aus der Kirchengemeinde Ahlen, 1985 Westtünnen aus Rhynern-Drechen.
Die Kirchengemeinde Rünthe wurde 1905 aus der Kirchengemeinde Herringen errichtet. 1970 wurden Rünthe und Heil kommunalpolitisch dem Kreis Unna zugeordnet. Als Folge davon fand 1971 die Ausgliederung der Kirchengemeinde Rünthe aus dem Kirchenkreis Hamm und die Eingliederung in den Kirchenkreis Unna statt.
Die Kirchengemeinden Rhynern und Drechen wurden 1975 vereinigt. Drechen war ursprüng-lich eine Filialgemeinde des Kirchspiels Flierich. Durch einen Grafen von der Mark wurde es zur Pfarrstelle erhoben. Auch in späteren Zeiten waren Flierich und Drechen eng verbunden. So wurden 1905 Gemeindeglieder aus einigen zur Gemeinde Flierich gehörenden Ortschaften nach Drechen bzw. nach Rhynern umgepfarrt. 1933-1946 wurde die Pfarrstelle von Drechen nicht wiederbesetzt und die Gemeinde wurde von dem Pfarrer aus Flierich mitbetreut.
Zum 1. Januar 2007 wurden die Kirchengemeinden Braam-Ostwennemar, Werries und Uentrop zur Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde Hamm vereinigt. Genau zwei Jahre später zum 1. Januar 2009 folgte die Vereinigung der Kirchengemeinden Berge, Hilbeck und Rhynern-Drechen zur Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Hamm. Zuletzt schlossen sich zum 1. Juli 2011 die beiden Kirchengemeinden Mark und Westtünnen zur Ev. Kirchengemeinde Mark-Westtünnen zusammen.
Aktuell gehören 13 Gemeinden zum Kirchenkreis Hamm, der geographisch neben der Stadt Hamm Teile der Landkreise Soest, Unna, Warendorf und Coesfeld umfasst.
1969 schlossen sich die Evangelischen Kirchengemeinden in Hamm zu einer Finanzgemein-schaft zusammen. Damit reagierte man in Hamm auf eine Empfehlung der Landessynode 1966, Finanzgemeinschaften bzw. Gesamtverbände mit dem Ziel des Finanzausgleichs zu bilden. Zur Durchführung der Finanzgemeinschaft wird durch die Kreissynode ein Finanzaus-schuss berufen. Eine erweiterte Verwaltungsgemeinschaft wurde 1970 mit dem Kreiskirchen-amt eingerichtet. In der Satzung von 1970 werden dem Kreiskirchenamt folgende Verwal-tungsgeschäfte des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden übertragen: Haushalts-, Kas-senverwaltung und allgemeine Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grund-stücksverwaltung, Bauangelegenheiten, Kirchensteuerverwaltung, Friedhofsverwaltung, Re-gistratur, Archiv, Karteien, Aufsicht über die Nebenkassen der Kirchengemeinden, Kirchen-buchführung.
Quellen und Literatur
- ”Kirchenkreis Hamm“, hrsg. vom Superintendenten E.A. Draheim, Hamm , o.J.
- ”Der Kirchenkreis Hamm“, hrsg. v. Kirchenkreis Hamm, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, 3.Aufl., 1991.
- LkA EKvW A 6 02 (”Sammlung Jesse“)
Bearbeitung und Benutzung des Bestandes
Das Archiv des Kirchenkreises Hamm wurde 1998 im Landeskirchlichen Archiv der Evange-lischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2011 um einen umfangreichen Nachtrag er-gänzt. Es umfasst insgesamt 2.120 Verzeichnungseinheiten (davon 172 Karten und Pläne), die sich über den Zeitraum von 1771 bis 2009 erstrecken.
Bereits vor einigen Jahren ist ein geringer Teil der Altregistratur des Kirchenkreises im Lan-deskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet worden. Als Depositum wurde er hier seitdem unter der Bestandsbezeichnung 4.14 aufbewahrt. Ein Nachtrag mit Akten der Kreisschulin-spektion ist 1993 hinzugekommen. Diese früheren Teilbestände sind überarbeitet und mit der 1998 übernommenen Altregistratur zu einem Archiv vereinigt worden. Dabei wurden sowohl die alten Archivsignaturen als auch die alten Registraturzeichen in die Erschließungsvermerke mitaufgenommen.
Inhaltliche Schwerpunkte lassen sich im Archiv des Kirchenkreises Hamm nicht ausmachen. Im Bereich der Bauangelegenheiten finden sich lediglich die Baukassen. Mit den Akten der Kreisschulinspektion enthält das Kirchenkreisarchiv einen sehr aufschlussreichen Bestand zum Schulwesen im 19. Jahrhundert. Gerade das Vorhandensein von sowohl Schulverfügungen als auch Protokollen der Schullehrerkonferenzen sowie von Einzelangelegenheiten der Schulen im Kirchenkreis dürfte für die wissenschaftliche Forschung interessant sein. Dabei ist zu beachten, dass das Archiv des Ev. Lehrerseminars Hamm, das im Stadtarchiv Hamm verwahrt wird, ebenfalls als Quelle herangezogen werden sollte. Das Stadtarchiv in Hamm verwahrt darüber hinaus auch das Archiv des CVJM Hamm. Die Verwaltungsakten, die vor der Einrichtung des Kreiskirchenamtes 1970 entstanden sind, fin-den sich z.T. unter dem Gliederungspunkt 02.08. Kirchengemeinde Hamm.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur oder das Re-gistraturzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahres-angaben undatierter Schriftstücke.
Unter Gliederungspunkt ”03. Karten und Pläne“ sind die planliegenden Karten des Kirchen-kreises aufgelistet, die im Landeskirchlichen Archiv deponiert wurden. Aus lagerungstechni-schen Gründen befinden sie sich im Bestand LkA EKvW 15 (Kartensammlung des Landes-kirchlichen Archivs). Bei den hier aufgeführten Karten und Plänen handelt es sich bis auf eine Ausnahme um Friedhofspläne.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19.12.1989 und vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der all-gemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.119 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.119 Nr. ...".
Bielefeld 1999/2011
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.