Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Inquisition über Magdalena, Hausfrau des Herrn Bürgermeister Heinrich Efferen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7849
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
1665 Juni 6
Regest: II
Anwesend:
Herr Lt. Joh. Jacob Curz.
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen.
Herr Bürgermeister Johann Philipp Laubenberger.
Herr Johann Bihler.
Herr Schultheiss Johann Zendel.
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Ratschreiber Johann Hess.
Sie ist graviert:
1) durch das gemeine Geschrei in der Stadt,
2.) durch die Urgichten etlicher hingerichteter Personen, nämlich
1.) Johann Hauser, Echterdingerle genannt, am 8. Februar 1661, welcher es aber gleich wieder revocierte,
2.) Urban Fassnacht am 5. Januar 1660: die Apothekerin sei auch mitgefahren und zwar 5 Jahr, im Rangelbergle sei sie auch mit gewesen. Sie reite auf einem schwarzgescheckten Bock in einem Doktor-Hut. Sie sei eine Zeitlang ihn, Urbele, geflohen,
3.) von Anna, dem Weib des alt Stoffel Tochtermann: die Apothekerin sei auch mit draußen gewesen, habe tapfer mit herumgetanzt und ihr Geschirr wohl gehabt.
Von neuem ist sie angegeben:
3.) von dem bereits verhafteten Weib des Hans Planckhenhorn, laut Urgicht im Juni 1665,
4.) vom justifizierten (= hingerichteten) Weib des Bartle Hildner, laut Urgicht im Juni 1665,
5.) vom justifizierten (= hingerichteten) Weib des Johann Schelling - gestrichen,
6.) von Agnesa, Witib des Nestlers Michel Helbling,
7.) von Eva, Hausfrau des Georg Maurhan,
8.) von Juditha, Witib des Michel Göbel,
9.) von Maria, Hausfrau des Jacob Engel,
10) dadurch, daß sie ausgewichen (= geflohen) ist.
Demnach sind folgende Personen zu verhören:
1) Barbara Sommer, Weib des Weingärtners Johann Faiß.
2) Michel Zeib, Weingärtner.
3) Sein Weib Catharina.
4) Herr Zunftmeister Peter alt Bihler.
5) Georg Braun, Schmied.
6) Anna, Weib des Marte Hengst.
7) Paul Klemm, Schuhmacher.
8) Michel Bögle, Balbier.
9) Martin Schmidt, Schreiner.
10) Johann M. Kalbfehl.
11) Margretha, Hausfrau des M(agister) Johann Dietrich Kieser, Pfarrers zu Gomaringen.
12) Herr Burkhart Siconi.
13) Agnesa, Weib des Franz Vogel.
14) Sara, Witib des Jacob Ditzinger selig.
15) Hans Hohloch, Stadtknecht.
Neue Zeugen:
16) Jacob Waltz, Weingärtner
17) Herr Dr. Erhard Wuecherer.
18) Herr Mr. Bernhard Zwiseler.
19) Martin Nueffer.
20) Georg Eckhert, Schulmeister.
21) Georg Hofinger Schuhmacher.
22) Herr Mr. Vischer.
23) Herr Zunftmeister Ludwig Rueff.
24) Martin Clewer
25) Daniel Schmidt, Schneider
26) Herr Stefan Grieninger.
27) Martin alt Waltz.
Interrogatoria (= Fragepunkte).
1) Wie lang es her sei, daß der Weingärtner Johann Schaupp starb.
2. Zeuge: 5 Jahr.
Die Zeugen 14, 1, 5, 6, 15 geben teils 4, teils 5 Jahr an.
2) Was eigentlich sein Zustand war und wie es sich während der Krankheit anließ.
1. Zeugin bezieht sich auf ihre vor 4 Jahren getane Aussage.
5. Zeuge bezieht sich auf seine Aussage anno 1661.
6. Zeugin bezieht sich ebenfalls auf ihre Aussage anno 1661 und betont, daß ihr Bruder, der Schäuple, sein Lebtag keinen Wehtag (= Krankheit) gehabt habe.
15. Zeuge beruft sich auf seine Aussag, 1661.
3) Wie der Verstorbene seinen Zustand erzählte und dessen Ursach.
4) Ob der Verstorbene bei dieser Ursache bis an sein End verblieb.
5) Was für Medici und Arzneien während der Krankheit gebraucht wurden und was die Medici von dieser Krankheit ausgeschlagen (= ausgesagt) haben.
6) Wie der Verstorbene nach seinem Tod aussah, ob er aufgeloffen (= angeschwollen), braun, schwarz oder blau war, und was sonst an ihm zu sehen war.
7) Ob nicht damals in der Stadt der gemeine Ruf (= das allgemeine Gerede) war, dieser Schäuple sei von der Apothekerin hingerichtet (= getötet) worden.
8) Was des Schäuples Witib während des Leichtprozesses (= Leichenzugs) vor der Apothek für Worte hören ließ.
9) Ob nicht damals durch den Pfarrer Mr. Bantlen die Leichenpredigt getan und in den Personalien dieser Tod ausdrücklich den Hexen zugeschrieben, und was Zeuge aus dieser Predigt weiter behalten habe.
10) Ob Zeuge die Krankheit des Schäuple für natürlich oder für unnatürlich habe halten können.
(Hinter jeder der Fragen 3-10 ist Raum freigelassen, sind aber keine Zeugenaussagen notiert).
11) Ob der Schäuple mehr mit dergleichen Zufällen behaftet war und ob er nicht in der Jugend den fallenden Wehtag (= epileptische Anfälle) hatte.
Zeugen 2, 14, 1, 15 wissen nichts darüber.
5. Zeuge kann darüber auch nichts sagen. Aber weil ein gemein Geschrei ging, Schäuple sei im ledigen Stand damit behaftet gewesen, habe Zeuge ihn oft ermahnt, er solle es sagen, aber dieser nichts davon wissen wollen, weil es nicht wahr sei.
6. Zeugin verweist auf ihre Aussage beim 2. Fragepunkt.
12) Ob nicht Zeuge von dem Apotheker in das Haus des Schäuple geschickt wurde, mit was für Befehl (= Auftrag), was er verrichtet habe und was dabei vorging.
2. Zeuge verweist auf seine Aussage 1661.
14. Zeugin verweist auf ihre Aussage anno 1661. Weiter wisse sie nicht, als daß sie auf die Frage des Apothekers, was auf dem Bürgerhaus vorgehe und ob der Ehringer und Marx Maurer Kundschaft geben (= Aussagen machen) müssen, gesagt habe, seine Frau sei 6mal angegeben worden, worauf der Apotheker sehr erbleichte und seine in der Hand gehabte Feder, mit welcher er geschrieben hatte, fallen ließ.
Zeugen 5, 6, 15: Nein.
13) Ob ... (?) einmal die Apothekerin in des Schäuples Stube stand, und als Schäuples Weib in die Stube kam, ... (?).
Zeugen 2, 14, 5, 15 wissen nichts darüber.
6. Zeugin: ja, als die Apothekerin verborgen hinter dem Ofen stand, habe des Schäuples Weib sie eine Unholdin geheißen, was sie hörte. Die Apothekerin habe ihr an selbigem Abend 1 Maß Wein um dieser Reden willen zu Lohn ins Haus geschickt.
14) Wie lang es her sei, daß Herr Mr. Wehinger starb.
Zeugen 9, 13, 7, 8 wissen es nicht mehr, geben teils 16, teils 17, teils 18 Jahr an.
15) An was für einer Krankheit er darniederlag und starb.
9. Zeuge weiß es nicht.
13. Zeuge verweist auf seine Aussage anno 1661 auf dem Bürgerhaus, ebenso die Zeugen 7 und 8.
16) Ob Zeuge nicht hörte, daß Herr Wehinger, als er in der Apotheke gegessen hatte, gleich wie er nach Haus kam, sich legen mußte, und die Krankheit von Tag zu Tag zunahm bis zu seinem Tod.
Zeugen 9, 13, 7, 8 wissen nichts.
17) Wer damals im Verdacht war und was man in der Stadt sagte.
8. und 9. Zeuge: die Apothekerin sei im gemeinen Geschrei gewesen.
14. Zeuge: die Apothekerin sei im gemeinen Geschrei gewesen wie jetzt.
7. Zeuge beruft sich auf seine Aussag.
18) Ob Zeuge diese Krankheit für unnatürlich hielt und woher.
9. Zeuge: sie sei nicht natürlich gewesen, sondern [der Tote] habe geschweißt wie neuer Wein im Jest (= in der Gärung). Der Apotheker habe vor 14 Jahren, wie deswegen eine Inquisition vorgegangen sei, bitterlich geweint, daß seine Frau im Verdacht war.
13. Zeuge: was sie natürlich gewesen sein solle! Sie habe ihr Lebtag keinen solchen toten Menschen gesehen.
7. Zeuge: sei nicht natürlich gewesen.
8. Zeuge: er könne es nicht sagen.
19) Ob nicht der tote Körper sehr aufgeloffen (= geschwollen) und nach dem Tod braun, gelb und schwarz wurde und sehr schweißte.
9. Zeuge: er sei freilich häßlich, verpfisen (= aufgedunsen), und schwarz gewesen. Es habe aus ihm giselt (= gezischt, gegoren) wie neuer Wein. Er beruft sich auf seine Aussag von anno 1661.
Zeugen 7 und 13 bestätigen diese Aussage.
8. Zeuge ist nicht zugegen gewesen.
20) Wie lang es her sei, daß Mr. Philipp Schaal starb.
4. und 10. Zeuge: ungefähr 9 Jahr.
25. und 24. Zeuge können es nicht sagen.
21) Was sein Zustand eigentlich war und woher der Zustand kam.
10. Zeuge: niemand habe drauskommen können, was sein Zustand war. Er sei eben ein blöder (= kränklicher) Mann gewesen. Er habe gesagt, wenn er nur nicht in die Apothek gekommen und auf das Federkissen gesessen wäre, wie Zeuge anno 1661 ausgesagt habe.
4. Zeuge beruft sich auf seine Aussag anno 1661.
25. Zeuge: er wisse nur, daß er ganz rasend war.
24. Zeuge: er könne mit gutem Gewissen nichts sagen.
22) Zeuge soll sagen, wer damals in Verdacht war.
10. Zeuge: der Schaal habe eben immer gesagt, wenn er nur nicht in die Apothek gekommen wäre.
4. und 25. Zeuge: man habe im gemeinen Geschrei die Apothekerin bezichtigt.
24. Zeuge kann es nicht sagen.
23) Wie der Verstorbene nach seinem Tod aussah.
10. Zeuge: er habe geschweißt, sei blau und gelb gewesen und habe allerlei Farben gehabt.
4. Zeuge verweist auf seine Aussag 1661.
25. Zeuge: er sei geschwollen, blau und gestromet (= gestreift) gewesen.
24. Zeuge: er sei aufgeloffen und auf der Seite blau gewesen. Zeuge habe ihn in die Bahr (= den Sarg) gelegt.
24) Ob Zeuge nicht wisse, daß Herr Dr. Currer selig sich einmal beklagte, daß er sein Mannrecht (= Potenz) verloren habe, und wen er bezichtigte.
26. Zeuge: soviel er von Herrn Burkhard Siconi vernommen, habe der Kurrer selig die Apothekerin bezichtigt.
25) Ob nicht Zeuge dem Apotheker im Gugelberg Erde getragen habe und wie lang es her sei.
16. Zeuge: ja, er habe daselbst mit seinem Vater, wie auch in dessen Hag (= eingefriedetem Grundstück), geritten (= gereutet) und ein Wasenort (= Wiese?) gemacht im vergangenen Frühling.
27. Zeuge bestätigt diese Aussage seines Sohnes.
26) Was ihm damals begegnete und woher es kam.
16. Zeuge: nachdem er neben seinem Vater auf dem Hag ihm an seinem Wingart ein Wasenort gemacht, habe die Apothekerin nachmittags ihnen einen Trunk gebracht, welchen ihre Magd Flor-Ann trug. Wie nun Zeuge in den Becher einschenken wollte, habe er gesehen, daß etwas in dem Becher war. Das habe er seinem Vater gezeigt. Der habe gesagt, es seien Brosamen. Zeuge habe es herausschütten wollen. Aber es habe nicht heraus wollen. Zeuge habe eingeschenkt und erstmals getrunken, beim Einschenken aber gesehen, daß es in dem Becher aufgiselte (= aufgischte) und Zasemen (= Fasern, Fäden) gab, aber gleich wieder unter sich fiel. Dann habe sein Vater getrunken, aber jedesmal den Becher nicht ganz ausgetrunken. Zeuge aber habe die 2 letzten Becher ganz ausgetrunken und gemeint, es sei kein besserer Wein gewesen. Dann seien Zeuge und sein Vater wieder an die Arbeit gegangen. In einer 1/2 Stund aber habe Zeuge gleich empfunden, daß ihm nicht recht war. Am folgenden Morgen seien Zeuge und sein Vater wieder dahin gegangen. Zeuge habe sich zum Schaffen zwingen wollen, habe aber gleich zu seinem Vater gesagt, wenn er nicht auch von dem Wein getrunken, hätte Zeuge ein Tauren (= Bedauern) daran. Er habe auch nicht mehr schaffen können, sondern sein Vater habe ihm Erde einladen müssen. Er habe gleich vormittags um 8 Uhr heim und sich legen müssen. Er sei 4 Wochen aneinander gelegen.
27) Was er gebrauchte und wie ihm geholfen wurde.
16. Zeuge: er habe anfänglich den Dr. Wuecherer gebraucht. Weil aber dessen verordnete Medicamenta gar nicht anschlagen wollten, habe er hernach den Haugele gebraucht, der ihm allerhand Sachen aus der Apothek und besonders den Zauberbalsam verordnet und gesagt habe, er solle 4 Lot (= 4 x 14, 6 Gramm) von dem Zauberbalsam einnehmen. Der Apotheker habe gesagt, es sei für den Zeugen zuviel und an 2 Lot genug. Aber dessen ungeachtet (= trotzdem) habe der Haugele befohlen, es müssen 4 Lot sein. Darauf habe Zeuge die 4 Lot eingenommen, was ihm auch mit der Hilfe Gottes half. Er könne niemand als dem Trunk, den ihm die Apothekerin brachte, die Schuld geben. Zeuge habe die 1. Nacht, als er den Trunk von der Apothekerin empfangen, gar keine Ruh gehabt, auch hernach eine solche Hitz bekommen, daß er ungeachtet dessen (= trotzdem) weder Wasser noch Wein habe trinken können. Nichts habe ihm geschmeckt.
28) Was Zeuge von seines Bruders Weib hörte und was sie von ihrer Schwester, der Apothekerin, sagte.
17. Zeuge: von seiner Hausfrau habe er gehört, daß, als seine Brüderin (= die Frau seines Bruders) die Gelbsucht hatte und die Apothekerin ohnedies in ihrem Haus war und die Kranke besuchte, sei unter anderem auch der Hexen und besonders, wie es im Winter mit dem Ausfahren sei und wie es auf ihren Zusammenkünften gehen (= zugehen?) möge, gedacht worden. Die Apothekerin habe gesagt, was es mit Drin-herum-fladern (= -plätschern) sein solle.
29) Ob nicht die Apothekerin sagte, was es sei um die Hexerei, um das Herumfladern.
17. Zeuge: sei beim Punkt 17 beantwortet. (Bei Punkt 17 kommt aber keine aussage dieses Zeugen).
30) Ob Zeugen nicht auch droben auf dem oberen Tor waren, als der Satan aus dem gefangenen Knaben redete.
21. Zeuge: ja, er sei droben gewesen.
19. Zeuge: ja, er sei der Wächter.
20. Zeuge: er sei droben gewesen.
18. Zeuge: er habe dem Knaben zugesprochen.
31) Ob er nicht von der Apothekerin redete und was.
21. Zeuge: an einem Dienstag sei er neben verschiedenen Personen auf dem Tor gewesen. Der Satan sei im Knaben gewesen. Herr Mr (= Magister) Ensslen habe gefragt, warum er wieder gekommen sei und habe gesagt, er wolle ausbleiben. Darauf habe der Satan geantwortet, "der ob uns" (= Gott) wolle es haben, und man wolle nicht gehorsam sein. Heint (= heut nacht) werde man die Stadt anbrennen. In dem großen Eckhaus auf dem Markt, wo man bumpete pump mache, werde man anfangen und die darin und die Zieglerin dazu helfen.
19. Zeuge: ja, und zwar das erstemal habe er sie mit Namen genannt und gesagt, er habe noch viel schöne Weiber und unter anderen die Apothekerin. Vor 3 Wochen habe der Satan wieder aus dem Buben geredet, wenn man nicht Buß tun wolle, "der von oben" (= Gott) habe es gesagt, werde die Stadt in Feuer aufgehen. In dem Eckhaus auf dem Markt, wo man Pumpete Pump mache, werde man anfangen. Die in dem Eckhaus und die Zieglerin werden dazu helfen.
20. Zeuge: als einmal der Herr Mr. Ensslin droben war, habe der Satan aus dem Buben geredet, der von oben wolle es haben, daß er gekommen sei. Man wolle nicht Buß tun. Die Stadt werde verbrennen. Auf Befragen, wo der Anfang geschehe, sagte er, auf dem Markt in dem Eckhaus, wo man Bumpete Pump mache. Die Zieglerin werde dazu helfen. Zu anderer Zeit habe der Satan die Apothekerin genannt.
18. Zeuge: der Satan habe unter anderem von seinen Weibern gesagt und die Apothekerin mit Namen genannt.
32) Ob nicht die Apothekerin einen Trunk brachte und was sich dabei zutrug.
27. Zeuge: (Er erzählt den Hergang, wie ihn sein Sohn unter Frage 26 berichtet hat).
33) Ob nicht sein Sohn zuerst getrunken, was er darin gesehen und wie er sich hernach beklagt habe.
27. Zeuge verweist auf seine Aussage unter Frage 32.
34) Was er für Dr. und Arzneien brauchte und wie ihm geholfen wurde.
27. Zeuge: anfangs den Dr. Wuecherer, nachher den Haugele habe er gebraucht.
35) Wem sein Sohn die Ursach seiner Krankheit zuschrieb.
27. Zeuge: dem Trunk habe er die Schuld gegeben.
35 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: nicht durchweg, doch beinah gleichlautend mit dem anderen Protokoll über dieselbe Zeugenvernehmung
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.