Andreas Pape, Bürgermeister zu Soist, und Jungfrau Reichemond Papen, Tochter des verstorbenen Bruders des Andreas, vergleichen sich mit Vorwissen des Johann Tappen, Bürgers zu Soist, Richmonds hierzu gekorenen Vormunds, wegen der vorgefallenen Irrungen über den Besitz des Hauses Koening dahin, dass Richmond und ihre Mutter Agatha von Caßumb auf das Gut Köning, mit dem Andreas Pape nach dem Tode des Jobst Pape vom Grafen von Tecklenburg belehnt worden ist, verzichten, wogegen Andreas an Richmonds Mutter einen ansehnlichen Teil ihres Brautschatzes und an das Gut gewandter Kosten erstatten und an Richmond selbst 1000 holländische Taler als Kindteil entrichten will jedoch mit der Massgabe, dass Richmond nicht vor 10 Jahren Barzahlung fordern darf und bis dahin nur die Zinsen von 50 Talern aus Andreas Gütern zu Ostonnen und dem Höfchen zu Mafficke erheben soll, und dass, im Falle Richmond ohne Hinterlassung ehelicher Leibeserben stirbt, diese 1000 Taler an Andreas heimfallen sollen. Auf Bitten der beiden Kontrahenten haben Michael Schueler, Richter zu Werll, und Thomas Koep, Richter zu Soist, unter deren beider Gerichtszwang die Güter liegen, den Vergleich bestätigt und kündigen ihr Siegel an. Zeugen waren Bertram Pape, Propst, Bertram Plettenberg, Bürgermeister zu Soist, Bertram Meiburg, Rentmeister, und Johann Westorp, deren Siegel angekündigt werden.