Regierung zu Danzig (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
XIV. HA, Rep. 180
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
Laufzeit: 1635 - 1926
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde
1. Behördengeschichte
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Mittelpunkten Danzig und Thorn. Im Zuge der Stein/Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816, in deren Aufgabenbereich die Innere Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie die Domänen, Forsten und Steuersachen fielen. Ab 1824 waren die Provinzen Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen unter einem Oberpräsidenten vereinigt, bis 1878 eine erneute Trennung in nun wieder eigenständige Verwaltungsbereiche erfolgte. In der eigentlichen Tätigkeit der Regierung zu Danzig spiegeln sich diese Brüche jedoch kaum wider.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919 zur Auflösung der Provinz Westpreußen, während das Gros ihrer Behörden auch unter polnischer Hoheit als Institution zunächst bestehen blieb. Das Territorium fiel größtenteils an den polnischen Staat; zum Deutschen Reich gehörte nur noch ein kleiner Teil rechts der Weichsel als Regierungsbezirk Westpreußen mit Marienwerder als Sitz der Regierung und den Kreisen Elbing-Stadt, Elbing-Land, Marienburg, Stuhm, Marienwerder und Rosenberg. Danzig wurde als Freie Stadt mit den Kreisen Danzig-Stadt, Danziger Höhe, Danziger Niederung und Landkreis Danzig Großes Werder dem Völkerbund unterstellt. Im Westen des sogenannten polnischen Korridors schlug man einige kleine Restflächen dem deutschen Regierungsbezirk Schneidemühl zu.
Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen 1939 entstand mit dem neu gebildeten Reichsgau (Danzig) Westpreußen ein der vormaligen Provinz vom Zuschnitt ähnelnder Verwaltungsbezirk, der dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs erneut Polen zugesprochen wurde.
2. Bestandsgeschichte
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftguts auf preußisches Gebiet vor allem in die Staatsarchive Stettin, Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
Die vorliegende Überlieferung der Regierung zu Danzig gelangte in Teilen bereits 1919 aus dem Staatsarchiv Danzig über Stettin ins Geheime Staatsarchiv und wurde hier 1929 dem im selben Gebäude beheimateten Grenzmarkarchiv der Provinz Posen-Westpreußen zugeordnet. Nachdem sich die politische Lage in der Freien Stadt Danzig unter dem Protektorat des Völkerbundes seit den 1920er Jahren stabilisierte, erfolgten wieder reguläre Abgaben der Danziger Regierung an das Staatsarchiv Danzig, die die 1919 nicht verlagerten Archivalien des Bestandes ergänzten.
Infolge einer Absprache zwischen den Leitern der Staatsarchive Königsberg und Danzig sowie des Grenzmarkarchivs wurden diese Archivalien wie auch weitere Abgaben der Regierung Danzig seit 1930 unter inhaltlichen Gesichtspunkten aufgeteilt: die Gesamtprovinz betreffende, insbesondere zum Nachweis der Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich dienende Aktenbände sollten an das Grenzmarkarchiv nach Berlin abgegeben werden; umgekehrt waren das konkrete Verwaltungsgebiet der Freien Stadt betreffende Archivalien, die man 1919 geflüchtet hatte, wieder nach Danzig rückzulagern. Auch das Staatsarchiv Königsberg beanspruchte Archivalien der Regierung Danzig für sich, soweit diese die nach Friedensschluss 1919 der Provinz Ostpreußen zugeschlagenen vormals westpreußischen Gebiete betrafen.
Mit der Eingliederung des größten Teils der Grenzmark Posen-Westpreußen zum 1. Oktober 1938 in die Provinz Pommern meldete das Staatsarchiv Stettin seine Zuständigkeit für die Archivalien des Grenzmarkarchivs an; in ihrer Mehrheit verblieben die Akten jedoch im Geheimen Staatsarchiv, nach Auflösung des Grenzmarkarchivs im gleichen Jahr in der neu eingerichteten Ost-Abteilung aufgestellt. Nach der Besetzung Polens 1939 wurde das nun als Reichsarchiv titulierte Danziger Archiv wieder allein zuständig für die Überlieferung der dortigen Regierung, der Berliner Bestand erhielt demzufolge keinen weiteren Zuwachs.
Der heute im GStA PK unter Beibehaltung seiner im Staatsarchiv Danzig vergebenen Repositurnummer 180 in der XIV. Haubtabteilung Provinz Westpreußen aufgestellte Bestand setzt sich somit aus Teilen der Überlieferung des Grenzmarkarchivs wie auch des Historischen Staatsarchivs Königsberg zusammen. Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien im Umfang von 2.725 Akten und 1.689 Karten aus dem Zeitraum 1816-1920 befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).
Für das vorliegende Findmittel wurden die Aktentitel überarbeitet und der zuvor verschlagwortete Bestand klassifiziert.
verwandte Bestände
- XIV. HA, Rep. 182, Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Danzig
- XIV. HA, Rep. 209, Polizeipräsidium zu Danzig
- XIV. HA, Rep. 227, Katasterämter der Regierungsbezirke Danzig bzw. Marienwerder
Quellen und Literatur
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199: Teilung der Bestände des Staatsarchivs in Danzig, 1919-1940
- ebd., Nr. 2007: Archivalien der Grenzmark, 1937-1940
- Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V., Nr. 62), Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989
- Peter Letkemann, Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V. Nr. 3, 1970, S. 138-153
- Albrecht Wien, Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1870-1920, Köln / Berlin 1974
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czes?aw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000
Bestandsumfang: 6496 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: (1470) 1635, 1723 - 1923
Der Bestand lagert derzeit im Magazin Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 180, Nr. #
Zitierweise:
GStA PK, XIV. HA, Rep. 180 Regierung zu Danzig, Nr. #
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 180
1. Behördengeschichte
Die nach dem Wiener Kongress 1815 neu errichtete Provinz Westpreußen umfasste die in der Ersten und Zweiten Teilung Polens 1772 und 1793 an Preußen gelangten westlichen Teile des alten Preußenlandes mit den Mittelpunkten Danzig und Thorn. Im Zuge der Stein/Hardenbergschen Verwaltungsreformen entstanden anstelle der aufgelösten Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder sowie der entsprechenden Deputation zu Bromberg die Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816, in deren Aufgabenbereich die Innere Verwaltung, die Kirchen- und Schulsachen sowie die Domänen, Forsten und Steuersachen fielen. Ab 1824 waren die Provinzen Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen unter einem Oberpräsidenten vereinigt, bis 1878 eine erneute Trennung in nun wieder eigenständige Verwaltungsbereiche erfolgte. In der eigentlichen Tätigkeit der Regierung zu Danzig spiegeln sich diese Brüche jedoch kaum wider.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919 zur Auflösung der Provinz Westpreußen, während das Gros ihrer Behörden auch unter polnischer Hoheit als Institution zunächst bestehen blieb. Das Territorium fiel größtenteils an den polnischen Staat; zum Deutschen Reich gehörte nur noch ein kleiner Teil rechts der Weichsel als Regierungsbezirk Westpreußen mit Marienwerder als Sitz der Regierung und den Kreisen Elbing-Stadt, Elbing-Land, Marienburg, Stuhm, Marienwerder und Rosenberg. Danzig wurde als Freie Stadt mit den Kreisen Danzig-Stadt, Danziger Höhe, Danziger Niederung und Landkreis Danzig Großes Werder dem Völkerbund unterstellt. Im Westen des sogenannten polnischen Korridors schlug man einige kleine Restflächen dem deutschen Regierungsbezirk Schneidemühl zu.
Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen 1939 entstand mit dem neu gebildeten Reichsgau (Danzig) Westpreußen ein der vormaligen Provinz vom Zuschnitt ähnelnder Verwaltungsbezirk, der dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs erneut Polen zugesprochen wurde.
2. Bestandsgeschichte
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftguts auf preußisches Gebiet vor allem in die Staatsarchive Stettin, Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
Die vorliegende Überlieferung der Regierung zu Danzig gelangte in Teilen bereits 1919 aus dem Staatsarchiv Danzig über Stettin ins Geheime Staatsarchiv und wurde hier 1929 dem im selben Gebäude beheimateten Grenzmarkarchiv der Provinz Posen-Westpreußen zugeordnet. Nachdem sich die politische Lage in der Freien Stadt Danzig unter dem Protektorat des Völkerbundes seit den 1920er Jahren stabilisierte, erfolgten wieder reguläre Abgaben der Danziger Regierung an das Staatsarchiv Danzig, die die 1919 nicht verlagerten Archivalien des Bestandes ergänzten.
Infolge einer Absprache zwischen den Leitern der Staatsarchive Königsberg und Danzig sowie des Grenzmarkarchivs wurden diese Archivalien wie auch weitere Abgaben der Regierung Danzig seit 1930 unter inhaltlichen Gesichtspunkten aufgeteilt: die Gesamtprovinz betreffende, insbesondere zum Nachweis der Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich dienende Aktenbände sollten an das Grenzmarkarchiv nach Berlin abgegeben werden; umgekehrt waren das konkrete Verwaltungsgebiet der Freien Stadt betreffende Archivalien, die man 1919 geflüchtet hatte, wieder nach Danzig rückzulagern. Auch das Staatsarchiv Königsberg beanspruchte Archivalien der Regierung Danzig für sich, soweit diese die nach Friedensschluss 1919 der Provinz Ostpreußen zugeschlagenen vormals westpreußischen Gebiete betrafen.
Mit der Eingliederung des größten Teils der Grenzmark Posen-Westpreußen zum 1. Oktober 1938 in die Provinz Pommern meldete das Staatsarchiv Stettin seine Zuständigkeit für die Archivalien des Grenzmarkarchivs an; in ihrer Mehrheit verblieben die Akten jedoch im Geheimen Staatsarchiv, nach Auflösung des Grenzmarkarchivs im gleichen Jahr in der neu eingerichteten Ost-Abteilung aufgestellt. Nach der Besetzung Polens 1939 wurde das nun als Reichsarchiv titulierte Danziger Archiv wieder allein zuständig für die Überlieferung der dortigen Regierung, der Berliner Bestand erhielt demzufolge keinen weiteren Zuwachs.
Der heute im GStA PK unter Beibehaltung seiner im Staatsarchiv Danzig vergebenen Repositurnummer 180 in der XIV. Haubtabteilung Provinz Westpreußen aufgestellte Bestand setzt sich somit aus Teilen der Überlieferung des Grenzmarkarchivs wie auch des Historischen Staatsarchivs Königsberg zusammen. Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien im Umfang von 2.725 Akten und 1.689 Karten aus dem Zeitraum 1816-1920 befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).
Für das vorliegende Findmittel wurden die Aktentitel überarbeitet und der zuvor verschlagwortete Bestand klassifiziert.
verwandte Bestände
- XIV. HA, Rep. 182, Bezirksausschuss für den Regierungsbezirk Danzig
- XIV. HA, Rep. 209, Polizeipräsidium zu Danzig
- XIV. HA, Rep. 227, Katasterämter der Regierungsbezirke Danzig bzw. Marienwerder
Quellen und Literatur
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199: Teilung der Bestände des Staatsarchivs in Danzig, 1919-1940
- ebd., Nr. 2007: Archivalien der Grenzmark, 1937-1940
- Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V., Nr. 62), Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989
- Peter Letkemann, Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V. Nr. 3, 1970, S. 138-153
- Albrecht Wien, Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1870-1920, Köln / Berlin 1974
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czes?aw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000
Bestandsumfang: 6496 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: (1470) 1635, 1723 - 1923
Der Bestand lagert derzeit im Magazin Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 180, Nr. #
Zitierweise:
GStA PK, XIV. HA, Rep. 180 Regierung zu Danzig, Nr. #
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 180
Umfang: 154 lfm (6496 VE); Angaben zum Umfang: 154,4 lfm (6497 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ