Johann von Leun (Lune), genannt Mohr, bekundet, daß + Philipp von Reifenberg 72 1/2 Gulden Lehengeld vom Zoll zu Lahnstein hatte und Friedrich von Reifenberg, + Philipps Sohn, Erzbischof Kurfürst Albrecht von Mainz und Magdeburg wegen 797 1/2 Gulden Rückstand eine Verwarnung zugeschickt und er diese Irrung gütlich schlichtet. Friedrich und seine Brüder sollen gegen Quittung jährlich die 72 1/2 Gulden haben, der Kurfürst soll in 14 Tagen 300 Gulden Abschlag und danach zu jeder Frankfurter Messe 36 Gulden bis zum völligen Abtrag sowie für ein Pferd, das er + Philipp von Reifenberg schuldig war, 30 Gulden zahlen. Dafür soll Friederich seine Verwarnung fallen lassen und mit Ludwig seinem Bruder und Philipp, ihrem jungen Bruder, auf weitere Forderungen verzichten. Friedrich bleibt im Versprechen mit Jacob Hun, falls diesem die 500 Gulden Rachtungsgeld nicht gezahlt werden, will er sich von Jacob in der Fehde gegen die Rheingauer nicht absondern sondern Schloß Reifenberg öffnen. Siegler: Aussteller, Erzbischof Albrecht und Friedrich von Reifenberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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