Radikalenerlaß, Finanzpolitik, Landtagswahlrecht, Presserechtsrahmengesetz: Willibald Kimmel, CDU
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D731016/104
6026922
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1973 >> August
25.08.1973
(O-Ton) Willibald Kimmel, MdL, CDU, Mannheim-Stadt III, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag Baden-Württemberg: Parteivorsitzender Helmut Kohl kündigt heiße Auseinandersetzung mit sozialliberaler Bundesregierung an: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Beeinträchtigungen schützen, klare Sprache gegenüber Gegnern der Staatsordnung links und rechts, Widerstand der CDU- Landtagsfraktion gegen eventuelle Aufhebung des Radikalenerlasses / Die Finanzpolitik des Bundes gefährdet föderative Staatsordnung / Die Stabilitätspolitik des Bundes beseitigt allein nicht finanzwirtschaftliche Unordnung im Bundesstaat: Aufgaben- und Ausgabenplanung synchronisieren / Änderung des Landtagswahlrechts: Nicht im Alleingang / Nach Verwaltungsreform verfassungsrechtlich notwendige Änderungen: Wahlkreisverbände mit entsprechenden Sitzen im Parlament neu festlegen, Wahlkreise neuen Landkreisen angleichen, Gesamtzahl der Sitze dabei nicht ändern / Regierungsbezirke möglichst im Verhältnis ihrer Wahlberechtigten repräsentieren, der Parteien jeweiliges Kräfteverhältnis dabei widerspiegeln, erreichbar etwa durch Verfahren nach Berliner Landtagswahlgesetz / Kritik der SPD am CDU-Entwurf zu Presserechtsrahmengesetz: Besser die Bundesregierung auffordern, ihren Entwurf dazu endlich vorzulegen / Entscheidendes Kriterium: Publizistische Mitbestimmung und wirtschaftliche Führung durch Verleger aufeinander abstimmen und abgrenzen / (7'00)
Musik / (5'06)
Musik / (5'06)
0:12:00; 0'12
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Pohl, Wolfgang; Rundfunkjournalist, ca. 20. Jh.
Baden-Württemberg
BRD: Bundesregierung
Finanzpolitik
Gesetzgebung: Landtagswahlrecht
Gesetzgebung: Presserechtsrahmengesetz
Partei: CDU
Radikalenerlass
Siebziger Jahre
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:33 MEZ