Ritter Johannes von Krummesse, Heinrich, Marquard, Johannes und Hartwig urkunden, dass Herzog Erich I. von Sachsen-Lauenburg ihnen die hohe Gerichtsbarkteit in den Dörfern Krummesse und Niemark und die Fischerei im See zu Krummesse für 150 Mark Hamburger unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechtes verpfändet hat. d.d. 1324 in quadragesima.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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